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Aufstellen Des Gerätes; Ihres Gerätes - Panasonic NE- 1027 Bedienungsanleitung

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Aufstellen des Gerätes
Das Mikrowellengerät nicht im Freien benutzen.
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Stellen Sie das Mikrowellengerät auf eine feste,
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ebene Stellfläche, die mindestens 850 mm hoch ist
(gemessen vom Fußboden).
Die Stellfüße dürfen nicht entfernt werden.
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Beim Aufstellen bzw. Einbau des Gerätes unbedingt
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darauf achten, daß das Mikrowellengerät schnell und
einfach durch Ziehen des Netzsteckers oder durch
Ausschalten der Installationssicherung vom Netz ge-
trennt werden kann.
Das Mikrowellengerät muß eine ausreichende Luft-
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Zirkulation haben, um ordnungsgemäß betrieben
werden zu können. Dabei muß ein Mindestabstand
von 15 cm nach oben, 10cm zur Rückwand sowie
5 cm zu einer Seite und mindestens 40 cm zur an-
deren Seiten eingehalten werden.
Die Lüftungsöffnungen auf der Rück- und Unterseite
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des Gehäuses nicht verdecken. Sind diese Öffnungen
blockiert, während das Gerät arbeitet, kann das Gerät
überhitzen. In diesem Fall stellt sich das Mikro-
wellengerät durch den Überhitzungsschutz ab und
kann erst wieder in Betrieb gesetzt werden, wenn es
abgekühlt ist.
Das Netzanschlußkabel darf die Gerätegehäuseober-
l
fläche nicht berühren, da diese während des
Betriebes heiß wird.
hstandhaltung
Achten Sie auf mögliche Beschädigungen des Mikro-
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Wellengerätes, z.B. der Türdichtungsflächen und des
Netzanschlußkabels.
Das Gerät nicht in Betrieb setzen, wenn das Netzan-
l
schlußkabel, der Netzstecker oder die Türdichtungs-
flächen beschädigt sind bzw. wenn das Mikrowellen-
gerät nicht ordnungsgemäß arbeitet oder eine
sichtbare Beschädigung aufweist.
Ist Ihr Mikrowellengerät beschädigt oder tritt eine
l
Störung auf, ist der weitere Betrieb untersagt. Ziehen
Sie bitte den Netzstecker oder schalten Sie die
Sicherung aus. Wenden Sie sich umgehend an den
nächst gelegenen, autorisierten Panasonic Kunden-
d i e n s t .
Die eingebaute Garraumlampe darf nur vom Panasonic
l
Kundendienst ausgetauscht werden.
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Ihres Gerätes
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Achten Sie bei Anschluß von anderen Elektrogeräten
in der Nähe des Mikrowellengerätes darauf, daß die
Netzanschlußleitungen nicht mit dem Gerätegehäuse
in Berührung kommen oder unter der Gerätetür ein-
geklemmt werden.
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Das Netzanschlußkabel oder den Netzstecker nicht in
Wasser tauchen.
Das Netzanschlußkabel nicht mit heißen Oberflächen
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in Berührung bringen und nicht über Tisch- oder
Thekenkanten hängen lassen.
Das Gerät niemals in
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fettiger Umgebung aufstellen, z.B. direkt neben oder
über einer Heizquelle bzw. Friteuse. Das Gerät nicht
direkt über oder neben einem Gas- oder Elektroherd
aufstellen. Das Mikrowellengerät könnte beschädigt
werden.
Bei Raumtemperaturen von mehr als 40 Grad Celsius,
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einer Luftfeuchtigkeit von mehr als 85% und einem
hohen Fettgehalt in der Umgebungsluft, ist der Be-
trieb nicht zulässig.
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Stehen Radio- bzw. Fernsehgeräte in unmittelbarer
Nähe des Mikrowellengerätes, so sind gelegentliche
Störungen beim Empfang
schwacher Sender währ-
end des Gebrauchs nicht
ganz vermeidbar.
Die zum Anschluß dieses Gerätes verwendete Spezial-
l
Anschlußleitung darf nur durch einen qualifizierten
Kundendienst unter Verwendung einer Spezialleitung,
die nur beim Panasonic-Kundendienst erhältlich ist,
ersetzt werden.
Vermeiden Sie jegliche Gewalteinwirkung oder Mani-
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pulation an der Tür, an den Kontrolleinrichtungen und
den Sicherheitsvorrichtungen. Reparaturen dürfen
ausschließlich vom Fachmann durchgeführt werden!
Das Mikrowellengerät darf nur vom Panasonic
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Kundendienst geprüft oder repariert werden. Die
Inanspruchnahme eines nicht besonders geschulten
Kundendienst-Technikers könnte gefährlich sein.
Das Gehäuse nicht abbauen.
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Es ist für alle anderen, außerfür eine dafürausgebildete
Person gefährlich, irgendeine Wartungs- oder Repara-
turarbeit auszuführen, die die Entfernung einer Ab-
deckung erfordert, die den Schutz gegen Strahlen-
belastung durch Mikrowellenenergie sicherstellt.
Setzen Sie sich mit dem nächsten autorisierten
l
Kundendienst in Verbindung, um das Gerät über-
prüfen, reparieren oder einstellen zu lassen.
Es muß eine jährliche Kontrolle des Gerätes durch ge-
l
schultes Servicepersonal ausgeübt werden. Ein schrift-
licher Nachweis ist zu führen und auf Verlangen der
Berufsgenossenschaft vorzulegen (siehe Rückseite).
sehr feuchter, heißer oder

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