11. RESTRISIKOBETRACHTUNG
11.1 Gefahrenabwehr Mechanik
Alle durch bewegliche Teile (Spaltmesser) bestehenden Gefahren sind
durch die Zweihandbedienung minimiert. Die Maschine kann auch
nicht betrieben werden, wenn ein Betätigungsarm immer in der unte-
ren Stellung festgeklemmt wird.
Es ist verboten, die Zweihandbedienung umzubauen bzw. außer Be-
trieb zu setzen.
Wird die Zweihandbedienung umgebaut bzw. außer Betrieb gesetzt,
erhöht sich die Verletzungsgefahr beim Spaltvorgang.
Alle Sicherheitseinrichtungen müssen an der Maschine verbleiben und
dürfen nicht unbrauchbar gemacht werden.
Restrisiko: Werden Sicherheitseinrichtungen außer Betrieb gesetzt,
um- bzw. abgebaut, sind Verletzungen der Bedienperson möglich.
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