Bedienungsanleitung
für Radiante 800/45 K oder 800/57 K
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbe-
schaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die
Funktionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können.
Allerdings gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle
aufgeführten Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schorn-
stein sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
max. 400 cm
nicht überschreiten.
2
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende Verbren-
nungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen. Kaminein-
sätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
wärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins
dem Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es uner-
lässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate Verbrennungs-
luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensio-
nieren.
Abb. A
haben, jedoch
2
Grundfläche aufgestellt
2
Raumvolumen pro 1 kW Nenn-
3
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten.
Ungeeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser
Artmüssen durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausge-
tauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet werden,
dass
zwischen
Zement-
Estrich
und
Betondecke
keinerlei (!) Versorgungs-
leitungen (Trittschalldämmung,
Wärmedämmung,
Elektro-
leitungen etc. erlegt sind.
Der Verbundestrich muss in
der Größe des Kaminsockels
hergestellt werden. Achten
Sie dringend darauf, dass
zwischen dem Verbunde-
strich und dem schwimmen-
den Estrich eine Bewegungs-
fuge angeordnet ist.
1.9.
Zwischen
Feuer-
raumöffnung und brennbaren
Bauteilen (Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.)
ist ein Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der
Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Materialien beste-
hen. Folgende Größen müssen nach vorn gemessen eingehalten
werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens 30
cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch Metall
bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
1.10. Abb. C zeigt Ihnen die Abstände von Möbeln
zur Kaminverkleidung, zum einen bei einer nicht isolierten Verkleidung
und zum anderen bei einer isolierten Verkleidung.
Abb. C
Abb. B