Aufbau- und Bedienungsanleitung
für Radiante 800 Warmwasser
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbe-
schaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funk-
tionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können. Allerdings
gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle aufgeführten
Punkte genauestens beachten.
Der Heizeinsatz darf nur in Betrieb genommen werden, wenn er
mit dem Wasserkreislauf der Zentralheizung verbunden und dieser
Kreislauf entlüftet ist.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4,50 m betragen und der Schornstein
sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
nicht überschreiten.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert wer-
den.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende Verbren-
nungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen. Kaminein-
sätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
wärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins
dem Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es uner-
lässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
Abb. A
haben, jedoch max. 400 cm
2
2
Grundfläche aufgestellt
2
Raumvolumen pro 1 kW Nenn-
3
-1-
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate Verbrennungs-
luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensio-
nieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender Estrich,
sowie Estrich mit Fuß-
bodenheizung. Stellflä-
chen dieser Art müssen
Abb. B
durch
Zement-Estrich
als Verbund-Estrich aus-
getauscht werden. Dabei
muss außerdem beachtet
werden, dass zwischen
Zement-Estrich und Be-
tondecke keinerlei (!) Ver-
sorgungsleitungen (Tritt-
schall- oder Wärmedäm-
mung, Elektroleitungen
etc.) verlegt sind. Der
Verbundestrich muss in
der Größe des Kaminsok-
kels hergestellt werden.
Achten Sie dringend dar-
auf, dass zwischen dem
Verbundestrich und dem schwimmenden Estrich eine Bewegungsfuge
angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraumöffnung und brennbaren Bauteilen (Wandver-
kleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist ein Abstand von 80 cm
einzuhalten. Der Bodenbelag vor der Feuerstelle darf nur aus nichtbrenn-
baren Materialien bestehen. Folgende Größen müssen nach vorn gemes-
sen eingehalten werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens
50 cm. Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens
30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch Metall
bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
Abb. C