Bedienungsanleitung
für Radiante 850 H ECOplus
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Material-
beschaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die
Funktionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können.
Allerdings gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle
aufgeführten Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis
zur Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen. Der Querschnitt
des Schornsteins sollte mindestens dem Querschnitt des Rauchrohres
entsprechen (Durchmesser 25 cm = 490 cm²). Bei kleinerem Schorn-
steinquerschnitten sollte vorab eine technische Prüfung in Form einer
Schornsteinquerschnittsberechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
aufgestellt werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen
leicht entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder
gelagert werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie
entnehmen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für
ausreichende
Verbrennungsluft
bzw. -ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1
benötigen 4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
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1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und
Wohnungen aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von
Ventilatoren (z. B. Küchendunstabsauganlagen) Luft abgesaugt
wird, es sei denn, eine Gefährdung des Kamins ist völlig
ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins dem Aufstell-
raum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es unerlässlich,
eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) ent-
sprechende Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später
problemlos eine Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
Abb. A
Grundfläche
2
hat
der
Anlagenbetreiber
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung ent-
sprechend groß zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren
Baustoffen bestehen und
der statischen Last der
Feuerstätte
standhalten.
Ungeeignete Untergründe
sind u.a.: Asphalt-Estrich,
schwimmender Estrich, so-
wie Estrich mit Fußboden-
heizung.
Stellflächen
dieser Art müssen durch
Zement-Estrich als Verbund-
Estrich ausgetauscht werden.
Dabei muss außerdem
beachtet
werden, dass
zwischen
Zement-Estrich
und Betondecke keinerlei
(!) Versorgungsleitungen
(Trittschalldämmung,Wärmedämmung, Elektroleitungen etc.)
verlegt sind. Der Verbundestrich muss in der Größe
des Kaminsockels hergestellt werden. Achten Sie dringend darauf,
dass zwischen dem Verbundestrich und dem schwimmenden
Estrich eine Bewegungsfuge angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraumöffnung und brennbaren Bauteilen
(Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist
ein Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der
Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
Folgende Größen müssen nach vorn gemessen eingehalten
werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens
30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch
Metall bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
Abb. C
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im Kamin- & Kachelofenbau
Abb. B