Bedienungsanleitung
für Radiante 500/45 K oder 500/57 K
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbeschaf-
fenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktions-
fähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können. Allerdings
gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle aufgeführten
Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schornstein
sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
nicht überschreiten.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert wer-
den.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende Verbren-
nungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen. Kaminein-
sätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
wärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins dem
Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es unerlässlich,
eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon bei der
Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende Vor-
kehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine Ver-
brennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate Verbrennungs-
luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensio-
nieren.
Abb. A
haben, jedoch max. 400 cm
2
2
Grundfläche aufgestellt
2
Raumvolumen pro 1 kW Nenn-
3
-1-
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8.
Die
Stellfläche
(Unterbau)
Baustoffen bestehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten.
Ungeeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich,
sowie
Estrich
mit
dieser Art müssen durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich
ausgetauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet werden,
dass zwischen Zement-Estrich
und Betondecke keinerlei (!)
Versorgungsleitungen
(Tritt-
schalldämmung,
Wärme-
dämmung,
Elektroleitun-
gen etc. verlegt sind. Der
Verbundestrich
muss
in
der Größe des Kaminsockels
hergestellt werden. Achten Sie
dringend darauf, dass zwischen
dem Verbundestrich und dem
schwimmenden Estrich eine
Bewegungsfuge angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraumöff-
nung und brennbaren Bauteilen
(Wandverkleidungen, Einbau-
möbel, Dekomöbel usw.) ist ein Abstand von 80 cm einzuhalten. Der
Bodenbelag vor der Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Materi-
alien bestehen. Folgende Größen müssen nach vorn gemessen einge-
halten werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens 30 cm.
Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch Metall bieten
sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
1.10. Abb. C zeigt Ihnen die Abstände von Möbeln
zur Kaminverkleidung, zum einen bei einer nicht isolierten Verkleidung
und zum anderen bei einer isolierten Verkleidung.
1.11. Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den Anbau fremder
Bauteile manipuliert werden.
Abb. C
muss
aus
nichtbrennbaren
Fußbodenheizung.
Stellflächen
Abb. B