GARANTIE
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8. GARANTIE - 3 JAHRE / 1000 BETRIEBSSTUNDEN
Intensive Entwicklungsarbeit, der Einsatz von hochwertigen Materialien, ausgereifte Technik, Wirtschaftlichkeit
und Zuverlässigkeit schaffen Präzision und Langlebigkeit. Vivax drive GmbH & Co KG bietet für den Erstbesitzer
eine Garantie von 3 Jahren oder 1000 Betriebsstunden gemäß der folgenden Garantiebestimmungen:
1. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf das von vivax drive GmbH & Co KG gelieferte Antriebssystem, nicht aber auf die Fahrradkomponenten
des jeweiligen Fahrradherstellers.
2. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz des vivax assist Antriebssystems (bzw. dessen Einzelteile), soweit dieses innerhalb der ver-
einbarten Garantiedauer seine Funktionsfähigkeit verliert oder diese eingeschränkt wird und es sich dabei nicht um einen der nachstehenden Fälle
handelt, hinsichtlich derer die Garantie ausdrücklich ausgeschlossen ist.
3. Durch diese Garantie werden allfällige sonstige gesetzliche Bestimmungen, wie insbesondere Gewährleistungsvorschriften, nicht eingeschränkt.
4. Die Garantie gilt ausschließlich für Material- oder Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des Kaufnachweises, bestehend aus einer Original
Kaufquittung oder einem Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums und des Händlernamens. Auch die Unterlagen der jährlichen Inspektion (siehe Pt.
16.) müssen in einem Garantiefall vorgelegt werden. Vivax drive GmbH & Co Kg behält sich das Recht vor, den Garantiefall zu verweigern, wenn die
Unterlagen bei eingesandten vivax assist Komponenten nicht vollständig sind bzw. die Ware selber nicht vollständig ist.
5. Im Garantiefall verpflichtet sich vivax drive GmbH & Co KG, die beanstandeten Systemkomponenten nach seinem Ermessen zu reparieren oder
auszutauschen.
6. Garantiereparaturen werden ausschließlich von vivax drive GmbH & Co KG oder einem autorisierten Fachhändler durchgeführt, wobei eine im
Rahmen der Garantie zu reparierende Komponente auf eigene Kosten und Gefahr an vivax drive GmbH & Co KG oder einem autorisierten Fachhänd-
ler zu übermitteln bzw. nach erfolgter Reparatur dort abzuholen oder eine Versendung auf eigene Kosten und Gefahr zu eigenen Händen zu initiieren
ist. Alle Kosten (Transport, Gebühren, Zölle,...) werden vom Käufer getragen. Zur Vorabfeststellung, ob es sich um einen Garantiefall handelt, hat
ein Endverbraucher seine Garantieansprüche beim Händler geltend zu machen, bei welchem er das Produkt gekauft hat; die Übermittlung an vivax
drive GmbH & Co KG übernimmt hier der Händler auf seine Kosten und Gefahr (bzw. hat dieser auch das Recht diese Kosten an den Endverbraucher
weiterzugeben).
7. Kosten für Reparaturen (oder Überprüfungen), die im Vorfeld durch eine nicht von vivax drive GmbH & Co KG autorisierte Stelle durchgeführt
wurden, werden nicht erstattet. In diesem Fall erlischt zudem jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch.
8. Reparaturleistungen oder ein Austausch während der Garantielaufzeit berechtigt nicht zu einer Verlängerung oder zum Neubeginn des Garan-
tiezeitraumes. Reparaturen und ein direkter Austausch während der Garantielaufzeit können durch funktionell gleichwertige Austausch-Einheiten
erfolgen.
9. Die dreijährige (bzw. 1000 Betriebsstunden) Garantielaufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs bei vivax drive GmbH & Co KG. Ein Garantiefall
ist unverzüglich zu melden.
10. Wenn Akkus aufgrund von normalem Gebrauch nicht mehr die volle Kapazität erreichen: Jeder Akku unterliegt einem natürlichen Alterungs-
prozess bzw. Leistungsverlust. Hier garantiert vivax drive GmbH & Co KG hinsichtlich des Akkus, dass dieser bei vorgeschriebener Lagerung und
Verwendung innerhalb der Garantiefrist von 500 Ladezyklen noch mindestens über 70% der Ausgangskapazität verfügt. Die Garantiedauer für den
Akku beträgt max. 6 Monate.
11. Kein Garantiefall besteht ohne Berücksichtigung weiterer Gründe für Schäden bei:
a) Äußeren Einwirkungen, wie insbesondere Steinschlag, Kollision, Unfälle oder sonstige unmittelbar von außen, mittels mechanischer Gewalt einwir-
kende Ereignisse.
b) Mut- oder böswillige Handlungen, wie insbesondere Diebstahl und Raub oder Elementarereignisse bzw. Kriegshandlungen.
c) Unsachgemäße Benutzung bzw. Schäden die auf ungenügende Pflege (oder Verwendung
ungeeigneter Betriebsmittel) zurückzuführen sind - wenn das Produkt z.B. Flüssigkeiten oder Chemikalien jeglicher Art und / oder extremen Tempe-
raturen, Nässe oder Feuchtigkeit ausgesetzt wurde.
d) Beschädigungen des Akkus durch Nichteinhaltung der Anweisungen für den Umgang mit Akkus (siehe Bedienungsanleitung).
e) Unerhebliche Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, leicht zerbrechliche Teile, Transportschäden, Schäden durch Lagerung, Schäden
durch unbefugten Eingriff.
12. Kein Garantiefall besteht:
a) Bei Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur-, Einstell- und Austauscharbeiten aufgrund von normalem Gebrauch sowie Betriebsmittel.
b) Wenn die Modell-, Serien- oder Produktnummer auf den vivax drive Produkten geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
Gleiches gilt, wenn das Siegel (Seriennummern-Aufkleber) am Akku entfernt oder manipuliert wurde.
c) Bei Benutzung des Akkus in Systemen, die nicht für die Verwendung mit diesem Produkt zugelassen sind.
d) Bei Betrieb des vivax assist Antriebssystems mit einem anderen als dem zum System gehörigen Akku.
e) Falls ein oder mehrere vivax assist Komponenten geöffnet, verändert oder lackiert wurden.
f) Wenn die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege nicht befolgt wurden, oder der Schaden auf einen Bedienungsfehler des Fahrers
zurückzuführen ist.
g) Wenn Fehler / Schäden auf den natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Die Garantie besteht nicht für Teile die im Rahmen ihrer normalen
Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen.
Normale Fahrgeräusche oder Vibrationen, die keinerlei Einfluss auf Funktion oder Qualität des Produktes haben sind ebenso von der Garantie ausge-
schlossen.
13. Die Garantie umfasst lediglich die angeführte Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften oder beeinträchtigten Komponente, nicht aber den
Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden, Ausfallszeiten, Kosten für Leih- oder Mietgeräte, Fahrtkosten, entgangenen Gewinn oder sonstige
darüber hinausgehende Ansprüche. Die Haftung von vivax drive GmbH & Co KG aus der Garantieleistung ist auf den Anschaffungswert des Produktes
beschränkt.
14. Die Garantie bezieht sich nur auf Original vivax assist Komponenten. Die Verwendung von Ersatzteilen unbekannter Herkunft, zum Beispiel von
Ersatzbatterien von Drittanbietern, ist strengstens verboten und führt zum Erlöschen der Garantie bzw. Gewährleistung aller anderen im System
beinhalteten Komponenten.
15. Im Falle von Modifikationen oder Manipulationen an der Software oder an der Hardware erlischt die Garantie bzw. Gewährleistung auf das
komplette System.
16. Die Garantie gilt nur, sofern die jährliche Inspektion bei vivax drive GmbH & Co KG oder einem autorisierten Fachhändler durchgeführt wurde.
Die pünktliche Einhaltung des Inspektionszeitpunktes (alle 12 Monate über die gesamte Garantiedauer) sowie die Vorlage der vollständigen Unterlagen
(Kaufbeleg, Servicebelege,...) sind Voraussetzung für einen Garantieanspruch. Die Kosten für die Inspektion sind nicht in der Garantie inkludiert,
sondern müssen vom Endverbraucher getragen werden.
17. Weiterentwicklungen und Neuigkeiten fallen nicht unter Garantie: bietet die Firma vivax drive GmbH & Co nach einem Kauf neue Produkte / Teile
an, fällt der (sofern vom Kunden gewünscht / verlangt) Austausch / Upgrade nicht unter „Garantie". Die Kosten für den Austausch / das Upgrade trägt
der Kunde.
18. Arbeitszeit / Versandkosten / Gebühren / Zölle unterliegen nicht der Garantie und sind in jedem Fall vom Käufer zu tragen.
VIVAX DRIVE GMBH & CO KG | KARL-SCHÖNHERR-STRASSE 1 | 6300 WÖRGL | T: +43 5332 70317