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Gewährleistung / Gesetzliche Grundlage - Vivax ASSIST Bedienungsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNG
7. GEWÄHRLEISTUNG / GESETZL. GRUNDLAGE
Die in Österreich geltenden gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen für den
Endverbraucher sind bindend.
Vivax drive GmbH & Co KG gewährt die gesetzliche Gewährleistung auf Pro-
duktions- und Materialfehler, die zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden
waren, beschränkt auf die von vivax drive GmbH & Co KG gelieferten Teile.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den normalen Verschleiß oder auf
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Missbrauch, zweckentfrem-
dende Verwendung, mangelhafte Sorgfalt oder Unfälle entstehen. Darunter
fallen auch Montagefehler, die durch einen nicht autorisierten Fachhändler
entstanden sind oder Einbauten, die ohne das Spezialwerkzeug durchgeführt
wurden.
Dies gilt insbesondere auch bei bereits benutzten Akkus, die deutliche
Gebrauchsspuren aufweisen. Leistungseinbußen an Akkus sind keine Produk-
tionsfehler. Akkus sind Verbrauchsgegenstände und unterliegen einer gewissen
Alterung (siehe Ladezyklen).
In keinem Fall haftet vivax drive GmbH & Co KG für Folge- und
Nebenschäden, wie diese auch entstanden sein mögen.
Mit Hilfe dieses Elektroantriebes wird Ihr Fahrrad ein Pedelec (Pedal, Electric
and Cycle), welches einen besonderen Typ von Elektrofahrrad beschreibt, bei
dem der Radfahrer für aktiven Antrieb treten muss.
Dieses Pedelec muss der StVo unterliegen, um für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen zu sein.
Dafür muss eine Abregelung bei 25 km/h installiert sein. In einigen Ländern
besteht Helmpflicht. Wir empfehlen, beim Radfahren zu Ihrer Sicherheit immer
einen Helm zu tragen.
VIVAX DRIVE GMBH & CO KG | KARL-SCHÖNHERR-STR. 1 | 6300 WÖRGL | T: +43 5332 70317

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