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Anleitung Zur Einrichtung Des Wg-640 Als Zertifitiertes Temperaturregistriergerät; Hinweis Zur Kalibrierung; Inbetriebnahmeprotokoll - Auerswald WG-640 Anleitung

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Anleitung zur Einrichtung des WG-640
als zertifitiertes Temperaturregistriergerät

6. Hinweis zur Kalibrierung

Das
Wählgerät
muss
Temperaturregistriergerät" kann über den Service (www.auerswald.de) heruntergeladen werden.

7. Inbetriebnahmeprotokoll

Diese Anleitung muss in allen Punkten komplett abgearbeitet werden, um die behördlichen Anforderungen
an ein zertifiziertes Temperaturregistriergerät nach HACCP zu erfüllen.
Ok
Maßnahme
1. Montieren Sie das Wählgerät an der Wand (Betriebsbedingung: +5 °C bis +40 °C, nicht
kondensierend).
2. Installieren Sie einen zertifizierten Sensor (Punkt 5) in jedem zu registrierenden Bereich (z. B.
Kühlzelle). Der Installationsort muss sich dabei in unmittelbarer Nähe zur gelagerten Ware befinden.
3. Schließen Sie den Sensor mit einem für den Temperaturbereich geeigneten Kabel (z. B.
Silikonkabel) an das Wählgerät an (Anschlussbild unter Punkt 5).
4. Setzen Sie einen Akku (Ni-MH, mindestens 1200 mAh) in das Wählgerät ein (Steckbrücke
beachten!).
5. Verschließen Sie das Wählgerät mit der Gehäuseschraube.
6. Stecken Sie den Netzstecker in die Steckdose.
7. Hinterlegen Sie mit der Konfigurationssoftware WG-640 Set eine 6-stellige PIN für den Zugriff auf
das Wählgerät und aktivieren Sie die Option „PIN-Abfrage bei Zugriff auf WG-640" (Service >
Grundeinstellungen).
8. Stellen Sie mit WG-640 Set Uhrzeit und Datum ein (Einstellungen > Uhrzeit). Aktivieren Sie die
Option „Sommerzeit berücksichtigen".
9. Stellen Sie mit WG-640 Set unter dem gewünschten Eingang (Eingang 1..6) folgende Daten ein:
- Kontaktart (je nach verwendetem Sensor, z. B. Analoger Messeingang 4-20 mA, siehe Punkt 5.1)
- größter Messwert (je nah verwendetem Sensor, z. B. +60 °C, siehe Punkt 5.1)
- kleinster Messwert (je nach verwendetem Sensor, z. B. -30 °C, siehe Punkt 5.1)
- Zeitintervall für periodische Messwertprotokollierung: empfohlen 10 Minuten (keine längeren
Intervalle als 30 Minuten einstellen, da dies das maximal zulässige Registrierintervall für
Lagereinrichtungen laut EN 12830 ist)
- Abweichung für Differenzmesswertprotokollierung (in %): aus
alle
12 Monate
erneut
Seite 4 von 5
kalibriert
werden.
Die
Stand: März 2018
„Kalibrierungsvorschrift

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