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Schmid 4545 Bedienungsanleitung Seite 8

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Die Türverriegelung befindet sich mittig oben an dem
Türflügel. Hebel an der Krümmung greifen und ca. 1/4
Umdrehung nach außen drehen. Den Türflügel kippen.
Zum Schließen die Kamintür in die Ausgangsstellung
bringen, etwas andrücken und den Hebel wieder in die
Ausgangsstellung bringen. Die Haltezunge wieder nach
8
innen drehen. (Punkt 5.1 Abb. 2 und 3)
Punkt 5.1 Abb.2
Hebelveschluss, oben
Für Kamineinsatz, Baureihe Lina, hochschiebbar / kippbar
Punkt 5.1 Abb.3
Hebelveschluss, seitlich – Einpunktverriegelung
Für Kamineinsatz, Baureihe Lina TV, zur Reinigung der Rückseite
5.2
Version 2 (Baureihe Ekko, Ronda und Pano)
Links und/oder rechts oberhalb der Kamintür befindet
sich eine Haltezunge. Diese nach vorne drehen, damit
die Laufschienen beim Öffnen der Tür nicht nach oben
rutschen können.
Die Leiste, die sich seitlich rechts oder links an dem Tür-
rahmen befindet, nach oben schieben oder den seitlich
links oder rechts befindlichen Hebel an der Krümmung
greifen und ca. ¼ Umdrehung nach außen drehen (Punkt
5.2 Abb. 1). Nun die Tür aufschwenken.
Zum Schließen der Kamintür diese in die Ausgangsstel-
lung schwenken, etwas andrücken und die Leiste wieder
runter ziehen bzw. Hebel nach innen drehen.
Punkt 5.2 Abb.1
Hebelverschluss, seitlich – Zweipunktverriegelung
Für Kamineinsätze - Baureihe Ekko, Pano, Ronda
6. Brandschutz
1
2
mind. 800 mm
Punkt 6 Abb. 1
1 = Kamineinsatz
2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
3 = z. B. Möbelstück
Brandschutz im Strahlungsbereich
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach oben
und nach den Seiten mindestens 800 mm Abstand zu
Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln eingehalten
werden; bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüf-
ten Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von 400 mm.
Dabei muss der belüftete Abstand des Strahlungs-
schutzes mindestens 20 mm betragen.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereiches
An dem offenen Kamin dürfen bis zu einem Abstand von
50 mm keine Gegenstände aus brennbaren Materialien
oder Baustoffen mit brennbaren Bestandteilen abgestellt
werden.
3
mind. 50 mm
mind. 400 mm
3
mind.
mind.
20 mm
20 mm
3

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