Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantie, Kundendienst - Dimplex DXL 200EC Montage- Und Gebrauchsanweisung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Garantie
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir
Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material-
und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Liefe-
rung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel
innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche Inbetriebnahme (Heizungs-Wärmepumpe und zentrale Woh-
nungslüftungsgeräte) durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst vor, wird vermutet, dass es sich um einen Material-
oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in
Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgelt-
lich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Ge-
rätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht über-
nommen. Der freie Gerätezugang muss durch den Endabnehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, ge-
hen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprünglichen
Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchs-
tauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum
vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestim-
mungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektie-
rungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Einbindungsschemen nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnot-
wendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen
Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf das
Gerät und vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom Liefe-
rer bezogene Teile zurückzuführen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten
wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung, für die bisherigen Nutzungszeit, vor. Weitergehende
oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haf-
tung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des Liefe-
rers auf die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag beschränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbe-
triebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen gewährt:
Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weniger als 150
Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie.
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten angegebene Adresse
einzureichen, von welcher auch die Garantiezeitverlängerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetriebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ord-
nungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagenmän-
geln und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für alle Heizungs-Wärmepumpen von derzeit netto € 340,-- und für zentrale Lüftungsanlagen von
netto € 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber in Rechnung ge-
stellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfall wird der autorisierte Systemtechnik-Kundendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des Prob-
lems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zentrale Service-
hotline der Glen Dimplex Deutschland GmbH.
Glen Dimplex Deutschland GmbH Kundendienst Systemtechnik
Anschrift siehe unten.
Für die Auftragsbearbeitung werden der Gerätetyp, der Kundendienstindex KI und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benö-
tigt. Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild in dem stark umrandeten Feld.
Entsorgungshinweis
Das Gerät nicht im allgemeinen Hausmüll entsorgen, sondern einer örtlichen Entsorgungsstelle zuführen.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Am Goldenen Feld 18
D-95326 Kulmbach
8
Telefon: +49 (0) 9221 709 562
Telefax: +49 (0) 9221 709 565
E-Mail: kundendienst.system@dimplex.de
Technische Änderungen vorbehalten
Internet: www.dimplex.de
dxl200ec-d_ba 06/09/A

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis