3. Garantieausschluss
Die Garantie gilt nicht für:
•
normale Abnutzung.
•
Verbrauchsmaterial.
•
wie z.B. Projektionslampen in Beamer.
•
Produkte, deren Marken- oder Typenbezeichnung bzw. Seriennummer ver-
ändert oder entfernt worden ist.
•
die Bereitstellung von Treiber- oder Software-Updates/Upgrades.
•
geringfügige Abweichungen, die für die Funktion der Ware unerheblich sind.
•
Schäden durch falschen oder unsachgemäßen Gebrauch.
•
Schäden als Folge von Vernachlässigung sowie mangelnder bzw. ungeeig-
neter Wartung.
•
Gebrauch, Montage oder Installation von Sachen oder Teilen entgegen den
Angaben in der Bedienungsanleitung bzw. der Dokumentation.
•
Defekte als Folge von Computerviren oder Softwarefehlern, für die MEDION
nicht verantwortlich ist.
•
Defekte oder Fehlermeldungen als Folge einer falschen Versorgungsspan-
nung.
•
Schäden als Folge ungenügenden Schutzes vor Feuchtigkeit oder der che-
mischen bzw. elektrochemischen Einwirkung von Wasser.
•
Defekte als Folge der Verwendung nicht originaler Ersatzteile, Zubehör
und/oder Programme.
•
Produkte, die aus zweiter Hand in Verkehr gebracht werden.
•
abnehmende Kapazität von Batterien und Akkumulatoren bzw. nicht von
MEDION mitgelieferte Batterien und Akkumulatoren.
•
Pixelfehler (dauerhaft farbiger, heller oder dunkler Bildpunkt) innerhalb der
nach der Gebrauchsanweisung bzw. dem Handbuch zu Ihrem Produkt zu-
lässigen Grenzen.
•
Defekte als Folge von Einbrennen oder Helligkeitsverlust bei Plasma- oder
LCD-Produkten, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Eine
genaue Anleitung zum Gebrauch von Plasma- bzw. LCD-Produkten finden
Sie in der Gebrauchsanweisung bzw. im Handbuch.
•
Wiedergabefehler von Datenträgern, die nicht in einem kompatiblen Format
oder nicht mit geeigneter Software erstellt worden sind.
•
Alle Defekte als Folge Höherer Gewalt (z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg,
Terrorismus, Aufruhr, Kriegseinwirkung, Brand, Blitzeinschlag, Wasserschä-
den, Überschwemmung, Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, Streik,
Dienst nach Vorschrift, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Regierungsmaß-
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Garantiebedingungen