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DE
Altgeräte dürfen nicht in den
Hausmüll!
Sollte der Hornhautentferner einmal
nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom
Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstel-
le seiner Gemeinde/seines Stadtteils,
abzugeben. Damit wird gewährleistet,
dass Altgeräte fachgerecht verwertet
und negative Auswirkungen auf die
Umwelt vermieden werden. Deswegen
sind Elektrogeräte mit nebenstehendem
Symbol gekennzeichnet.
Das Gehäuse des Hornhautentferners
besteht aus ABS-Kunststoff. Entsorgen Sie
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das Gerätegehäuse sortenrein, wenn die
Wertstoff-Sammlung Ihrer Gemeinde die
ABS
Möglichkeit dazu bietet.
Entsorgung