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Nachprüfung; Garantiebestimmungen - ICARO paragliders APUS Handbuch

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Jede Veränderung am Gurtzeug außer jene vom Hersteller genehmigte, hat
den Verfall der Musterprüfung des Gerätes zur Folge.
Nachprüfung
Wir empfehlen jedoch Nachprüfungen durch eine hierzu von ICARO paragliders
autorisierten Person/ Flugschule/ Händler durchführen zu lassen (Fremdprüfung),
da in der Regel nur diese über die erforderlichen persönlichen und
infrastrukturellen Voraussetzungen verfügen.
Nachprüfungsintervall: 24 Monate
Ohne
diese
Nachprüfung
Musterprüfung des Gurtzeugs!

Garantiebestimmungen

Mängel an neuen Produkten oder neuen Teilen, die auf Material- oder
Herstellungsfehler
Gewährleistungszeitraums von zwei Jahren auftreten (beginnend mit dem
Zeitpunkt der Erstauslieferung) werden behoben, sofern Material- bzw.
Herstellungsfehler von ICARO paragliders als solche anerkannt werden.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gibt ICARO paragliders auf
Gurtzeuge eine Garantie von 24 Monaten.
Garantie gilt ausschließlich für ICARO-Geräte mit
abgeschlossener EN und / oder LTF- Musterprüfung
Was umfasst die Garantie?
Die Garantieleistung umfasst die erforderlichen Ersatzteile und die im
Zusammenhang mit dem Austausch oder der Reparatur der schadhaften Teile
(ausgenommen Verschleißteile) anfallenden Arbeitszeit, sofern Material- bzw.
Herstellungsfehler von ICARO paragliders als solche anerkannt wurden.
Unter welchen Voraussetzungen gilt die Garantie?
• ICARO paragliders muss sofort nach der Entdeckung eines Mangels informiert
werden.
• Das Gurtzeug wurde normal verwendet und gemäß Handbuch gepflegt und
gewartet. Dies schließt insbesondere auch die sorgfältige Trocknung, Reini-
gung und Aufbewahrung mit ein.
• Das Gurtzeug wurde nur innerhalb der geltenden Richtlinien und Betriebsgren-
zen verwendet.
• Es
wurden
nur
Austausch und / oder Reparaturen ausschließlich von einem/r von ICARO pa-
ragliders autorisierten Betrieb/ Person ausgeführt und ordnungsgemäß doku-
mentiert.
1
- EN 926-1 (Baufestigkeit) und EN 926-2 (sicherheitsrelevante Flugeigenschaften) für
Gleitschirme, EN 1651 für Rettungsgeräte, EN 12491 für Gurtzeuge, alle in der jeweils
gültigen Fassung sowie
NfLII   9 1/09
- LTF/
und
Seite 16
durch
zurückzuführen
sind
Original-Ersatzteile
NfL   2
-­‐60-­‐14
autorisierte
Personen
und
innerhalb
verwendet
sowie
erlischt
die
des
gesetzlichen
1
.
Nachprüfungen,

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