Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie die hierfür notwendigen Prüfgewichte sind auf der KERN-Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. In seinem akkreditier- tem DKD-Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengünstig Prüfge- wichte und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Normal).
4.1 Hinweise in der Betriebsanleitung beachten Lesen Sie diese Betriebsanleitung vor der Aufstellung und Inbetriebnahme sorgfältig durch, selbst dann, wenn Sie bereits über Erfahrungen mit KERN- Waagen verfügen. 4.2 Ausbildung des Personals Das Gerät darf nur von geschulten Mitarbeitern bedient und gepflegt werden 5 Transport und Lagerung 5.1 Kontrolle bei Übernahme...
Die Waage vorsichtig aus der Verpackung nehmen, Plastikhülle entfernen und die Waage am vorgesehenen Arbeitsplatz aufstellen. 6.2.1 Aufstellen Die Waage ist so aufzustellen, dass die Wägeplatte genau waagrecht steht. 6.2.2 Lieferumfang Serienmäßiges Zubehör: KERN EFB • Waage • Edelstahl Wägeplatte • Betriebsanleitung EFB-BA-d-0411...
Automatisches abschalten bei belasteter oder unbelasteter Waage nach etwa 4 Minu- ten. Im HOLD- Betrieb wird die Waage nicht automatisch abgeschaltet.. 7 Betrieb 7.1 Tastaturübersicht Modelle: EFB 10K5D, EFB 20K10D, EFB 50K20D Modelle: EFB 200-1D, EFB 2000-0D, EFB 5K2D EFB-BA-d-0411...
Die HOLD-Funktion dient zum Festhalten des Messwertes. • Wiegegut auflegen, dann Taste für mindestens zwei Sekunden Drücken. Sobald „HOLD“in der Anzeige erscheint, Taste loslassen. Der Gewichtswert wird nun in der Anzeige festgehalten. Durch erneute Betätigung der Taste wird die Holdfunktion aufgehoben. EFB-BA-d-0411...
Lose Probenreste/Pulver können vorsichtig mit einem Pinsel oder Handstaubsauger entfernt werden. Verschüttetes Wägegut sofort entfernen. 7.3.2 Wartung, Instandhaltung Das Gerät darf nur von geschulten und von KERN autorisierten Servicetechnikern ge- öffnet werden. 7.3.3 Entsorgung Die Entsorgung von Verpackung und Gerät ist vom Betreiber nach gültigem nationa- lem oder regionalem Recht des Benutzerortes durchzuführen.