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Lesen Sie bitte vor Installation und Inbetriebnahme
alle Anleitungen und Informationen. Sie vermeiden so
Fehlfunktionen und Bedienfehler. Der Installateur und
der Betreiber sind verpflichtet, sich vor Inbetriebnah-
me anhand der Anleitungen ausreichend zu informie-
ren.
Für Druckfehler und Änderungen nach Drucklegung
können wir keine Haftung übernehmen.
Die jeweils örtlich gültigen Vorschriften und Regeln
(z.B.
Landesbauordnung,
(FeuVo), Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau,
Elektro-/VDE-Richtlinien etc.) sind zu beachten.
Achtung: beim Betrieb eines Ofens werden alle Ober-
flächen und besonders auch die Sichtscheibe sowie
Griffe und Bedieneinrichtungen sehr heiß. Verwenden
Sie zur Bedienung die beigelegten Hitzehandschuhe.
Halten Sie Kinder vom Ofen fern. Kinder und Jugend-
liche unter 16 Jahren dürfen den Ofen ohne Aufsicht
Erziehungsberechtigter nicht bedienen. Die Feuer-
raumtüre außer zum Nachlegen stets geschlossen
lassen.
In Deutschland kann eine Feuerstätte erst in Betrieb
genommen werden, wenn der zuständige Bezirks-
schornsteinfegermeister die Betriebserlaubnis erteilt
hat. Informieren Sie ihn rechtzeitig, wenn Sie die Er-
richtung oder Änderung einer Feuerstätte planen.
Anleitung_KK50_Moon_Sun_2012_11_06

Wichtige Hinweise

Feuerungsverordnung
Die bestimmungsgemäße Verwendung wird im Kapi-
tel EG-Konformitätserklärung erklärt. Jede andere
Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden übernehmen wir keine
Haftung. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der Bedienungs- und Mon-
tageanweisungen. Unerlaubte Eingriffe und Verände-
rungen am Gerät führen zum Erlöschen der Betriebs-
erlaubnis sowie der Gewährleistungs- und Garantie-
ansprüche.
Arbeiten, wie insbesondere Installation, Montage,
Erstinbetriebnahme und Servicearbeiten sowie Repa-
raturen, dürfen nur durch einen ausgebildeten Fach-
betrieb (Heizungs- oder Luftheizungsbau) durchge-
führt werden. Bei unsachgemäßen Eingriffen erlö-
schen Gewährleistung und Garantie.
Der ausführende Fachbetrieb hat im Rahmen der
Endabnahme den Betreiber der Anlage immer in den
Betrieb, die Reinigung und Wartung der Anlage ein-
gehend und qualifiziert einzuweisen. Hierbei ist be-
sonders auf die Verwendung geeigneter Brennstoffe,
die regelmäßig notwendige Reinigung durch den
Betreiber, die notwendige Wartung und die Sicher-
heitshinweise einzugehen. Insbesondere bei Nichtbe-
achtung der Anleitungen sowie der vorgeschriebenen
Reinigung und Wartung erlöschen Gewährleistung
und Garantie.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig
durch den Betreiber erfolgen.
Für die Wartung der Feuerstätte empfehlen wir den
Abschluss eines Wartungsvertrages zwischen Fach-
händler und Betreiber. Die regelmäßige Wartung kann
auch durch den technisch versierten und vom Fach-
betrieb fundiert eingewiesenen Betreiber stattfinden.
Der Ofen darf nur in trockenen Räumen in Wohnun-
gen mit üblichen Verunreinigungen verwendet wer-
den. Mit richtigem Betrieb / Bedienung und guter Pfle-
ge / Wartung erhöhen Sie die Wertstabilität und Le-
bensdauer Ihrer Geräte. Sie sparen wertvolle Res-
sourcen und schonen unsere Umwelt und Ihren Geld-
beutel.
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Diese Anleitung auch für:

Kk 50 fSunKk 50 r

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