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Wichtige Hinweise

Lesen Sie bitte vor Installation und Inbetriebnahme alle Anleitungen und Informationen. Sie
vermeiden so Fehlfunktionen und Bedienfehler. Der Installateur und der Betreiber sind
verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme anhand der Anleitungen ausreichend zu informieren.
Für Druckfehler und Änderungen nach Drucklegung können wir keine Haftung übernehmen.
Die
jeweils
örtlich
gültigen
Vorschriften
und
Regeln
(z.B.
Landesbauordnung,
Feuerungsverordnung FeuVo, Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau, Elektro-/VDE-
Richtlinien etc.) sind zu beachten.
®
Achtung: Beim Betrieb eines Herdes werden alle Oberflächen besonders das Ceran
-Feld
sowie Griffe und Bedieneinrichtungen sehr heiß. Verwenden Sie zur Bedienung die beigelegten
Schutzhandschuhe. Halten Sie Kinder vom Herd fern. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen den Herd ohne Aufsicht Erziehungsberechtigter nicht bedienen. Feuerraumtüre außer zum
Nachlegen stets geschlossen lassen. Der Herd darf nur in trockenen Räumen in Wohnungen mit
üblichen Verunreinigungen verwendet werden.
In Deutschland kann eine Feuerstätte erst in Betrieb genommen werden, wenn der zuständige Bezirksschorn-
steinfegermeister die Betriebserlaubnis erteilt hat. Informieren Sie ihn rechtzeitig, wenn Sie die Errichtung oder
Änderung einer Feuerstätte planen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung wird im Kapitel "EG-Konformitätserklärung & bestimmungsgemäße
Verwendung" (Seite 12) erklärt. Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultie-
rende Schäden übernehmen wir keine Haftung. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der Bedienungs- und Montageanweisungen. Unerlaubte Eingriffe und Veränderungen am Gerät führen zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie der Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Arbeiten, wie insbesondere Installation, Montage, Erstinbetriebnahme und Servicearbeiten sowie Reparatu-
ren, dürfen nur durch einen ausgebildeten Fachbetrieb (Heizungs- oder Luftheizungsbau) durchgeführt werden.
Bei unsachgemäßen Eingriffen erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Der ausführende Fachbetrieb hat im Rahmen der Endabnahme den Betreiber der Anlage immer in den Betrieb,
die Reinigung und Wartung der Anlage eingehend und qualifiziert einzuweisen. Hierbei ist besonders auf die
Verwendung geeigneter Brennstoffe, die regelmäßig notwendige Reinigung durch den Betreiber, die notwendige
Wartung und die Sicherheitshinweise einzugehen. Insbesondere bei Nichtbeachtung der Anleitungen sowie der
vorgeschriebenen Reinigung und Wartung erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig durch den Betreiber erfolgen.
Mit richtigem Betrieb / Bedienung und guter Pflege / Wartung erhöhen Sie die Wertstabilität und Lebens-
dauer Ihrer Geräte. Sie sparen wertvolle Ressourcen und schonen unsere Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Anleitung_H02_Kok_2008_02_07
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