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Develop ineo+ 3851FS Kurzanleitung Seite 33

Inhaltsverzeichnis

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1.10
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
5.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Die Software wird Ihnen "wie gesehen" ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Die ausdrück-
lichen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gelten anstelle jeglicher anderer ausdrücklicher
oder stillschweigender Gewährleistungen. Konica Minolta, seine verbundenen Unternehmen und der
Lizenzgeber von Konica Minolta lehnen jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung in
Bezug auf die Software ab, einschließlich aller stillschweigenden Gewährleistungen bezüglich der
Marktfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Wahrung der Rechte Dritter. Ihre
gesetzlichen Rechte bleiben vom Gewährleistungsausschluss gemäß dieser Vereinbarung unberührt.
Wenn ein Haftungsausschluss gemäß geltendem Recht nicht erlaubt ist, gilt der Ausschluss lediglich
im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen.
6.
EINSCHRÄNKUNG VON RECHTSMITTELN
Unter keinen Umständen haften Konica Minolta, seine verbundenen Unternehmen oder der
Lizenzgeber von Konica Minolta für entgangene Gewinne, Datenverluste oder sonstige indirekte,
besondere, strafbare, zufällige oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder der mangelnden
Verwendungsfähigkeit der Software entstehen, selbst wenn Konica Minolta, seine verbundenen
Unternehmen, seine autorisierten Händler oder der Lizenzgeber von Konica Minolta auf die Möglichkeit
solcher Schäden hingewiesen wurden. Ebenso erfolgt keine Haftung für Forderungen des
Lizenznehmers, die durch die Ansprüche eines Dritten entstehen.
7.
KÜNDIGUNG
Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie die Software und sämtliche Kopien der Software
vernichten. Diese Vereinbarung wird ebenfalls beendet, wenn Sie eine Bedingung dieser Vereinbarung
nicht erfüllen. Bei einer solchen Kündigung müssen Sie unverzüglich sämtliche Kopien der Software,
die sich in Ihrem Besitz befinden, vernichten.
8.
ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt der Rechtsprechung des Landes, in dem die Lieferung an den
ursprünglichen Kunden erfolgt.
9.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn Teile dieser Vereinbarung durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde der zuständigen
Gerichtsbarkeit als illegal oder null und nichtig erklärt wird, hat dies keine Auswirkungen auf die anderen
Bestandteile dieser Vereinbarung. Diese bleiben vollständig in Kraft, so als ob die als illegal oder
ungültig erklärten Bestandteile nicht zum Umfang der Vereinbarung gehören würden.
10.
NOTICE TO US GOVERNMENT END USERS
The Software is a "commercial item," as that term is defined at 48 C.F.R. 2.101 (October 1995),
consisting of "commercial computer software" and "commercial computer software documentation,"
as such terms are used in 48 C.F.R. 12.212 (September 1995). Consistent with 48 C.F.R. 12.212 and
48 C.F.R. 227.7202-1 through 227.7202-4 (June 1995), all U.S. Government End Users shall acquire the
Software with only those rights set forth herein.
SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS
SIE SICH BEREIT ERKLÄREN, DIE GENANNTEN BEDINGUNGEN EINZUHALTEN. KEINE DER PARTEIEN
IST VERPFLICHTET, ANDERE AUSSAGEN ODER DARSTELLUNGEN ZU AKZEPTIEREN, DIE DEN
BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG WIDERSPRECHEN. ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN
DIESER VEREINBARUNG SIND NUR GÜLTIG, WENN DIESE VON ORDNUNGSGEMÄSS AUTORISIERTEN
VERTRETERN ALLER BETEILIGTEN PARTEIEN SCHRIFTLICH AUSGEARBEITET UND UNTERZEICHNET
WURDEN.
ineo+ 3851FS/3851/3351
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