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Nach dem Einschalten des Kessels darf man die Kesseltür
und die Kesselabdeckhauben unter keinen Umständen öffnen
(Verbrennungsgefahr). Bei der Zündung des Kessels darf man
die Kesseltür und die Kesselabdeckhauben unter keinen Umständen
öffnen (Explosionsgefahr). Es wird entschieden untersagt,
für die Zündung des Kessels Hilfsmittel, wie z.B. entzündliche Mittel,
zu verwenden. In der direkten Umgebung des Kessels und Brenners
ist es untersagt, jegliche entzündliche Materialien aufzubewahren.
Um einen korrekten Betrieb des Kessels zu gewährleisten, ist es
erforderlich, eine Mindesttemperatur von 45°C in der Rücklaufleitung
zu erhalten – da sonst die Gefahr einer schädlichen Kondensation
von Wasserdampf aus den Abgasen auftritt. Es besteht
die Möglichkeit, dass eine minimale Kondensatmenge
bei der Inbetriebnahme des Kessels
(bei der Beheizung des Kessels) auftritt.
Nach der Heizsaison sind der Kessel sowie die Rauchleitung
sorgfältig zu reinigen.
Der Kesselraum sollte in einem sauberen und trockenen
Zustand gehalten werden.
10. Entfernung des Kessels nach
Ablauf seiner Lebensdauer
Da die meisten Kesselteile aus Stahl bestehen, besteht
die Möglichkeit, diese zu verwerten, indem man sie an
eine Ankaufstelle von Sekundärrohstoffen liefert. Sonstige
Elemente sind gemäß den geltenden Vorschriften zu beseitigen.
Spezialisten für Heizung
11. Gekürzte Brandschutz-
und Arbeitsschutzanweisungen
1.
Vor der Inbetriebnahme des Kessels sollte man sich genau mit
der Betriebsdokumentation vertraut machen.
2.
Die Verwendung von Lösemitteln, Benzin usw. zwecks
Anheizung des Brennstoffs ist verboten.
3.
Während des Betriebs unter Spannung ist es verboten,
elektrische Einrichtungen zu öffnen, da dies zum Stromschlag
führen kann
4.
Im Raum, wo sich der Brennstoffspeicher und der Heizkessel
befinden, sollte man Brandschutzgeräte anbringen.
5.
Unbefugten ist der Eintritt in diesen Raum zu untersagen
6.
Die Einrichtungen der Heizanlage sollten von befugten und
entsprechend unterwiesenen Personen bedient werden.
7.
Der Zustand der elektrischen Anlage und
der Schornsteinleitungen ist in regelmäßigen Zeitabständen
zu prüfen
8.
Der Luftzutritt zu Lüftungsgittern darf nicht versperrt werden.
9.
Die Qualität des Brennerbetriebs des Heizkessels
in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich der Abgasqualität
prüfen, gegebenenfalls den Brenner erneut einstellen
und eine Messung der Abgase vornehmen
10.
Um irgendwelche Wartungsarbeiten an der Anlage durchführen
zu können, ist die Stromversorgung zu unterbrechen (mit Hilfe
des Hauptschalters).
11.
Den Vorgesetzten über festgestellte Störungen in Kenntnis
setzen
12.
Für Sauberkeit und Ordnung sorgen
13.
Mit allen Instandsetzungsarbeiten sollte man entsprechend
unterwiesenes und befugtes Personal und ein autorisiertes
Serviceunternehmen beauftragen
14.
Ausschließlich Kohlendioxid- und Pulverlöscher verwenden
12. Schlussbemerkungen für
den Installateur des SERVICE-
Unternehmens
•
Den Kessel sollte man an die hydraulische Anlage anschließen,
indem man ein Mischventil mit einer Umlaufpumpe, die eine
entsprechende Temperatur des Rücklaufwassers
von mindestens 45°C gewährleistet, montiert.
•
Vor dem Anschluss des Kessels an die Schornsteinanlage
sollte man ein positives Gutachten erhalten, das von einem in
einem Schornsteinfegerunternehmen angestellten Fachmann
erteilt worden ist.
•
Das Ausgleichsgefäß muss mit dem Kessel mit Hilfe einer
Speiseleitung, ohne Anwendung von Absperreinrichtungen,
verbunden sein.
Der Twin-Bio- Manuelle Kessel - DEV 12.13
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