5. Entwurfsempfehlungen | 6. Inbetriebnahme, Betrieb und ...
5.G Wahl der Nennwärmeleistung des Kessels
Die Nennwärmeleistung des Kessels sollte man gemäß
dem erforderlichen Bedarf an Wärmeenergie wählen. Den Bedarf
an Wärmeenergie für mit der Zentralheizung und Warmwasser
verbundene Zwecke sollte man anhand der Anforderungen der
im Montageland des Kessels geltenden Normen und Vorschriften
bestimmen.
Den Wärmebedarf für Industriezwecke sollte man berechnen, indem
man die Anforderungen von Industrieprozessen im gegebenen
Betrieb beachtet. Die Nennwärmeleistung des Kessels sollte von
einem Fachmann auf diesem Gebiet gewählt werden und sich aus
entsprechenden Berechnungen und Einschätzungen ergeben. Eine
Überdimensionierung des Kessels ist nicht empfehlenswert.
5.H Entlüftung der Anlage
Die Entlüftung einer Warmwasserheizanlage sollte gemäß
den Normen und Vorschriften, die in dem Montageland des Kessels
gelten, ausgeführt werden.
6. Inbetriebnahme, Betrieb und
Außerbetriebnahme des Kessels
und das Not-Aus der Kesselanlage
6.A Revision des Kessels
Bevor man mit der Befüllung des Kessels (der Anlage) mit Wasser
beginnt, sollte man zuerst dessen Revision durchführen:
•
innere Kesselkontrolle – Reinigung der Anlage, Prüfung
der Befüllung und Innendämmung (Schamotte)
•
Kontrolle beweglicher Teile, insbesondere der unter Spannung
betriebenen Teile
•
Kontrolle der Ventile (insbesondere des Sicherheitsventils)
•
Kontrolle von Bedien-, Mess-, Regelgeräten
(z.B. Kesselautomatik)
•
äußere Kesselkontrolle – Außendämmung, Kesselgehäuse usw.
•
Kontrolle der mit dem Kessel zusammenarbeitenden Anlage
Festgestellte Mängel und Unregelmäßigkeiten im Kesselbetrieb sind
sofort zu beseitigen. Nach breitangesetzten Reparaturen und
Instandsetzungsarbeiten von Teilen und Untergruppen, die unter
Druck betrieben werden, sowie nach einem längeren Stillstand des
Kessels ist ein Wasserversuch durchzuführen.
6.B Befüllung des Kessels und der Anlage
Das Speisewasser des Kessels und der Anlage sollte die in den
Entwurfsempfehlungen, siehe Punkt 5.D „Anforderungen hinsichtlich
der Wasserqualität", angeführten Bedingungen erfüllen. Bei
der Befüllung sollte der Unterschied zwischen
der Speisewassertemperatur und der Temperatur des Kesselmantels
(Umgebungstemperatur) so gering wie nur möglich sein – es ist
empfehlenswert, den Grenzwert der Temperatur auf 30°C
einzustellen. Sollte die Erfüllung dieser Bedingung nicht möglich
sein, sollte man die Befüllungszeit des Kessels verlängern.
Spezialisten für Heizung
Die während der Befüllung auszuführenden Tätigkeiten:
•
Speiseventil öffnen
•
Rücklaufventil öffnen
•
Befüllungsventil öffnen
•
während der Befüllung sollte man den Zustand des Kessels
und der Anlage hinsichtlich der Dichtheit von Druckgeräten
laufend prüfen
6.C Vorbereitung der Anlage zur Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme des Kessels sollte man:
•
prüfen, ob Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften sowie
in den gekürzten Arbeitsschutz- und Brandschutzanweisungen
angeführten Anforderungen hinsichtlich der Dichtheit von
Brennanlage und allen sonstigen Teilen, wie z.B. Rohrleitungen,
Ventile, Regler, Pumpen usw. erfüllt sind
•
den Druck in der Anlage prüfen - sollte der Druckwert in der
Anlage zu niedrig sein, sollte man ihn erhöhen (der Druck ist
bei geringer Strömung des zulassenden Wassers zu erhöhen,
indem man die Menge der in die Anlage eingeleiteten Luft
verringert)
•
den Füllstand des Brennstoffs im Behälter prüfen (bei Bedarf
nachfüllen; die Menge des nachgefüllten Brennstoffs sollte
jedoch die Montage der Abdeckhaube des Behälters
ermöglichen)
•
den Zustand des beschickten Brennstoffs prüfen – ob sich
keine Fremdkörper (Steine, Stahlelemente usw.) im Behälter
befinden, die die Beförderung des Brennstoffs und den
korrekten Betrieb des Brenners negativ beeinflussen oder zur
Beschädigung von Teilen der Zubringeranlage führen könnten,
•
den Zustand der Abgasabführungsanlage prüfen – ob diese
Leitung Brandschutzvorschriften erfüllt
•
die korrekte Ausführung von elektrischen Anschlüssen prüfen
•
die Anzahl und den korrekten Anschluss von ergänzenden
Teilen prüfen (z.B. Drallkörper, falls sie montiert worden sind)
•
die Durchlässigkeit der Lüftungsanlage im Kesselraum prüfen
•
den Zustand des Kessels hinsichtlich geschlossener Türen,
Waschlukenöffnungen, montierter Blenden usw. prüfen
(Dichtheit des Abgasdurchflusses)
6.D Inbetriebnahme des Kessels
Die Erstinbetriebnahme des Kessels (der Anlage) sollte von einem
befugten Anlagenhersteller (ausschließlich ein von dem Hersteller
geschultes Serviceunternehmen, das über ein aktuelles Zertifikat
eines Autorisierten Serviceunternehmens der Firma KOSTRZEWA
verfügt - Quelle:www.kostrzewa.com.pl, Bookmark „Servicedienst")
durchgeführt werden. Das Beenden der Montage und
die Durchführung eines Heizversuchs müssen im Garantieschein
vermerkt werden. Der Benutzer einer neuen Heizanlage
ist verpflichtet, dies unverzüglich einem örtlich zuständigen
Schornsteinfegerunternehmen zu melden. Das örtlich zuständige
Schornsteinfegerunternehmen erteilt auch Auskunft über weitere
erforderliche Tätigkeiten, die man im Zusammenhang mit der Anlage
ausführen sollte (z.B. regelmäßig durchzuführende Messungen,
Reinigung).
Der Twin-Bio- Manuelle Kessel - DEV 12.13
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