6. Inbetriebnahme, Betrieb und Außerbetriebnahme des Kessels und ...
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Reihenfolge der bei der Inbetriebnahme
durchzuführenden Tätigkeiten:
•
den Druck in der Anlage überprüfen
•
den Schieber bzw. Abgasdrosselklappe (falls die Anlage mit
dieser ausgerüstet ist) öffnen
•
den Füllstand des Brennstoffs im Behälter prüfen
(gegebenenfalls nachfüllen)
•
den Zustand und die Qualität des Brennstoffs prüfen (der
Brennstoff sollte keine „Fremdkörper" aufweisen, sonst können
Kesselteile und die Kesselausrüstung beschädigt werden)
•
sicherstellen, dass der richtige Rost, abhängig von der Art
des beschickten Brennstoffs, im Brenner verwendet wird
•
elektrische Anschlüsse ausführen, entsprechende Einstellungen
der Kesselautomatik im Wartungsbetrieb vornehmen
•
den Brennstoff aus dem Behälter zubringen bis der Brennstoff
durch die flexible Rohrleitung geführt wird
•
Hauptschalter der Kesselautomatik einschalten, indem man die
ON-Taste gedrückt hält – die Kesselautomatik wird vollständig
automatisch betrieben
•
bei der Beheizung der Anlage im Kaltzustand (auch bei einer
erneuten Inbetriebnahme des Kessels nach einer
vorgenommenen Wartung und Reinigung), die Wärmezufuhr an
die Verbraucher unterbrechen, was ein schnelles Überschreiten
der Taupunkttemperatur ermöglicht (siehe Bedienungsanleitung
der Kesselautomatik)
•
nach dem Erreichen der Betriebstemperatur
die Wärmeverbraucher der Reihe nach anschließen
•
ein paar Tage nach der Inbetriebnahme des Kessels sollte man
eine Sichtkontrolle des Zustandes der in Betrieb genommenen
Anlage vornehmen (insbesondere sollte man die Dichtheit von
Türen und Waschluken des Kessels und der Schornsteinleitung
prüfen)
•
Funktionstüchtigkeit der Lüftungsanlage im Kesselraum
überprüfen
•
die in Räumen montierte Beleuchtung prüfen (ob diese
Beleuchtung für die Bedienung bzw. eine eventuelle
Instandsetzung der Anlage ausreichend ist)
•
den Zugang zu Stellen, die eine regelmäßige Bedienung
erfordern (Waschluken, Steuerer, Brennstoffbehälter, Brenner)
überprüfen
•
die Dichtheit der hydraulischen Verbindungen des Kessels
mit der ZH-Anlage prüfen
•
die Dichtheit der Verbindungen des Kessels mit
der Schornsteinleitung prüfen
•
prüfen, ob elektrische Leitungen beim Transport nicht
beschädigt und ob diese in der oben angeführten Anlage
korrekt angebracht worden sind
Einschränkungen der Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme des Kessels ist verboten, wenn:
•
keine Abnahme des Kessels durch das Amt für Technische
Aufsicht erfolgt ist, falls solch eine Abnahme erforderlich ist
•
Störungen des Brenner- bzw. Zubringerbetriebs eingetreten sind
•
die Abgaskanäle nicht belüftet worden sind
•
der Kessel nicht mit Wasser gefüllt worden ist
•
ein mangelhafter Betrieb des Sicherheitsventils festgestellt
worden ist
Spezialisten für Heizung
•
Undichtheit in den Abgaskanälen eingetreten ist
•
die Kesseldämmung beschädigt worden ist
•
man nicht sicher sein kann, ob die Sicherheits-
und Anzeigeausrüstung korrekt funktioniert
•
man nicht sicher sein kann, ob die Hilfsausrüstung
und Nebengeräte korrekt funktionieren
•
Brandschutzgefahr in der Nähe des Kessels aufgetreten ist..
6.E Langandauernde Außerbetriebnahme
des Kessels und dessen Not-Aus
Bei einer langandauernden Außerbetriebnahme der Kesselanlage
sollte man:
•
Schalter der Anlage, Kesselpumpe, Umlaufpumpe und Brenner
ausschalten
•
die Stromversorgung der Anlage unterbrechen
ACHTUNG!
Da die Stromversorgung der Anlage unterbrochen worden ist,
besteht keine Kontrolle der Antifrostabsicherung.
•
alle Ventile schließen
•
sollte eine Einfriergefahr bestehen, sind der Kessel und das
Heizsystem mit Hilfe der Entleerungsanschlüsse zu entleeren;
Absperr- und Regelventile öffnen und entlüften.
•
die untere Tür sollte offen sein (auf diese Weise verhindert
man die Kondensation von Wasserdampf)
Das Not-Aus des Kessels erfolgt dann, wenn der technische Zustand
des Kessels oder der Nebenanlage zur Beschädigung des Kessels
führen kann oder die Sicherheit von den sich in der Nähe
des Kessels aufhaltenden Personen gefährdet.
ACHTUNG!
Eine plötzliche Abkühlung des Kessels kann die Folgen
der eingetretenen Störung verschlimmern.
Ein Not-Aus des Kessels sollte in den folgenden Fällen
vorgenommen werden:
•
keine Reaktion seitens des Sicherheitsventils
bei der Überschreitung eines zulässigen Druckwertes,
•
Feststellung der Undichtheit von Druckkörpern im Kessel,
•
Feststellung der Verformung von Druckkörpern im Kessel,
•
Explosion, Brand im Kesselraum oder in der Nähe von
mit der Anlage zusammenarbeitenden Geräten
•
Eintreten von Undichtheit des Ablassventils,
•
Störung der Sicherheits- bzw. Regeleinrichtungen,
•
Beschädigung des Manometers,
•
Störung vom Umlaufpumpen,
Der Twin-Bio- Manuelle Kessel - DEV 12.13