AUFSTELLANLEITUNG
10. Inbetriebnahme / Einregulierung
Das Gerät darf nur von einer autorisierten Fachfirma in
Betrieb genommen und einreguliert werden!
Die ausführende Fachfirma muss ein im Installateurver-
zeichnis eingetragenes Installationsunternehmen (gemäß
Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die
Gasversorgung von Tarifkunden - AVB Gas V) sein.
10.1 Dichtheitsprüfung der Gasleitung nach den Tech-
nischen Regeln der Gasinstallation (TRGI)
Gasleitungen müssen vollkommen dicht
sein. Besonders lösbare Verbindungen
sind zu beachten!
Nach erfolgter Dichtheitsprüfung gemäß
TRGI:
•
Gasabsperrhahn langsam öffnen
•
alle Verbindungen mit einem vom DVGW zugelassenen
Dichtheitsprüfmittel besprühen
•
bei Undichtigkeiten sorgfältige Abdichtung z. B.
Schrauben nachziehen, Dichtung erneuern
•
Dichtheitsprüfung der Gasleitung nach der Gasarmatur
nur im Betrieb möglich
Inbetriebnahme und Ent-
lüften der Gasleitung
Gasleitungen müssen nach den
Regeln der TRGI in Betrieb
genommen u. entlüftet werden.
Es ist sicher zu stellen, dass vor einer Inbetriebnahme
zündfähiges Gas ansteht.
10.2 Entlüften ins Freie
Die Entlüftung der Gasleitung ins Freie ist problemlos,
wenn sichergestellt ist, dass sich das ausströmende Luft-
Gasgemisch nicht entzünden kann.
•
Entlüftungsschlauch ins Freie verlegen
•
Schraube am Messstutzen P
•
Entlüftungsschlauch aufstecken
•
Luft-Gasgemisch so lange strömen lassen,bis
sichergestellt ist, dass reines Gas in der Gasleitung
ansteht
•
Entlüftungsschlauch abziehen
•
Schraube am Messstutzen P
Für ausreichende Lüftung im Aufstellraum des
Brenners ist zu sorgen!
SCHRAG | Junior Compact
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lösen
E
dicht verschrauben.
E
Diese Arbeiten sind mit besonderer Vorsicht
auszuführen!
Bitte beachten:
Durch unsachgemäßes Entlüften von Gasleitungen können
Schäden entstehen.
Entlüftungsschlauch
P
: Messstutzen zur
E
Messsung des
Eingangsdruckes