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Belüftung
Um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, ist an allen Seiten ein
Mindestabstand einzuhalten. Der Mindestabstand beträgt 150 mm für die
Ausführungen A, B und F, 300 mm für Ausführung C und 500 mm für die
Ausführungen D und E. Die Belüftung des Montagebereichs für die ACS-BRK
muß so konzipiert werden, daß die durch die Abbremsung erzeugte Wärme
abgeführt werden kann. Die entsprechenden Leistungen sind in Tabelle 2
aufgeführt.
Abbildung 1 ACS-BRK-Maßzeichnung für Ausführung A, B und F.
Abbildung 2 ACS-BRK-Maßzeichnung für Ausführungen C, D und E.
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