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Kapitel 5 - Installationsvorschriften Gemäß Emv-Richtlinie - ABB ACS-BRK-A Inbetriebnahmehandbuch

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Kapitel 5 – Installationsvorschriften gemäß
Befolgen Sie die EMV-Anweisungen für den ACS 100, ACS 140 oder
ACS 400.
In der Umweltklasse 1, die in der Produktnorm EN 61800-3 definiert ist, muß
das Verbindungskabel zur Bremseinheit über einen wirksamen Kabelschirm
verfügen (Flecht- oder Folienschirm, z.B. Ölflex-110 SY-NR für 200 - 240 V-
Geräte, Ölflex-Servo-FD 780 CP, Lappkabel oder MCCMK, NK Kabel für 380
- 480 V-Geräte). Bei 200 - 240 V-Frequenzumrichtern muß das Motorkabel
zusätzlich durch die Ausgangsdrossel ACS-CHK-A verlaufen.
Die Steuerkabel sind möglichst weit von den Netz- Motor- und BRK-
Speisekabeln (mindestens 20 cm) zu verlegen. Wo sich die Steuer- und
Leistungskabel schneiden, ist darauf zu achten, daß dies in einem Winkel so
nahe 90 Grad wie möglich erfolgt. Der freie Abstand auf beiden Seiten des
Umrichters muß mind. 20 cm betragen, um Ausstrahlung vom Umrichter zum
Kabel zu vermeiden.
Max. 50 cm
ACS-CHK-A
wird nur für
200-240 V-Umrichter in
in Umweltklasse 1 benötigt
Abbildung 8 Kabelanschlüsse zwischen ACS-BRK und dem
Frequenzumrichter.
EMV-Richtlinie
U
U
U
V
W
C+
C-
2
2
2
ACS-BRK
U
U
C+
C-
13

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