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Garantiebedingungen - Electrolux ERD 1843 Gebrauchsanleitung

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DE
GARANTIEBEDINGUNGEN – ÖSTERREICH
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem
Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein,
die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen
Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt
werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße
Handhabung
Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen
wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt
verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten,
Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät innerhalb
angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden
von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie
nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist
jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das
ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem
er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu
machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere
Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN
16
des
Gerätes,
durch
VERTRIEB TELEFON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
Nichtbeachtung
der
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-330
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
Einbauvorschriften
und
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207

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