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Informationen Über Die Entsorgung Von Elektro- Und Elektronikabfällen - Lacanche CHASSAGNE & CHAMBERTIN LG 1131 CT Installationsanleitung

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ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND
Verordnung Nr. 2005-829 vom 20. Juli 2005 über die Zusammensetzung von Elektro-
und Elektronikgeräten und die Entsorgung von Abfällen aus diesen Geräten in
Übertragung der Europäischen Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG.
Die Bestimmungen über Elektro- und Elektronikgeräte (EEG) und Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (EEAG) werden auf europäischer Ebene durch zwei Richtlinien festgelegt, deren
Ziel es ist, einerseits die Verwendung gefährlicher Stoffe in den EEG zu beschränken
und andererseits die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von EEAG
zu fördern, um so die zu entsorgende Abfallmenge zu reduzieren.
Alle seit dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und
Elektronikgeräte müssen dieses Zeichen tragen.
Das Piktogramm weist darauf hin, dass das Gerät nicht zusammen
mit anderen Abfällen in den Müll gegeben werden kann, sondern in
Hinblick auf seine Verwertung, seine Wiederverwendung oder sein
Recycling einer getrennten Sammlung zuzuführen ist.
Die Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, EEAG nicht als
unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen.
Den Nutzern stehen geeignete Sammelsysteme zur Verfügung.
Die Einhaltung dieser Verordnungen durch die Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten
verhindert potentiell schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit. Sie sind ebenfalls ein Beitrag zur Erhaltung natürlicher Ressourcen.
GEBRAUCHSANLEITUNG
INFORMATIONEN ÜBER DIE
ELEKTRONIKABFÄLLEN

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