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Hinweise zum Umweltschutz
Alle Verpackungsmaterialien und Geräte sind mit Kennzeichnungen und Prüfsie-
geln für die sach- und fachgerechte Entsorgung ausgestattet.
Die Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der REACH-Verordnung (EU-Richtlinie
2002/96/EG WEEE und 2002/95/EG RoHS), (EU-REACH-Verordnung und Ge-
setz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006).
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwendet wer-
den können. Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen
nicht zum Hausabfall gegeben werden.
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Entsorgen Sie Verpackungsmaterial und Elektrogeräte bzw. de-
ren Komponenten immer über die hierzu autorisierten Sammel-
stellen oder Entsorgungsbetriebe.
Technisches Handbuch 1373-1-7572
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Hinweise zum Umweltschutz
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