Aufbau- und Bedienungsanleitung
Kaminofen HARK 703
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Kaminöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt
zu beachten (z. B. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes,
Feuerungsverordnung, DIN 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schorn-
steine, EN 13384 für Schornsteinberechnungen, EN 13240 für
Kaminöfen sowie örtliche Vorschriften). Um die Einhaltung der ge-
nannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten, ist vor der In-
stallation des Kaminofens der zustän dige Schornsteinfegermeister
zu informieren. Er wird Sie beraten und den ordnungsgemäßen
Anschluss des Kaminofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Kaminofens ist eine ebene,
tragfähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen
besteht oder durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein
muss. Die Unterlage ist so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen
mindestens 50 cm und an den Seiten mindestens 30 cm über
die Feuerraumöffnung bzw. Grundfläche des Ofens hinausragt.
Im HARK-Zubehörprogramm finden Sie hierfür geeignete
Bodenplatten. Seitlich und rückseitig ist ein Abstand von 20 cm
zwischen Feuerstätte und jeglichen Umgebungsflächen (Wän-
de, Einrichtung) einzuhalten. Falls die Umgebungsflächen oder
Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Baustoffen bestehen
oder brennbare Bauteile beinhalten, ist dazu von der Rückseite
des Ofens ein Abstand von 25 cm einzuhalten. Der Abstand zur
Rückseite kann gegebenenfalls auf 20 cm reduziert werden, wenn
ein zusätzliches Abstrahlblech an der Rückwand des Kaminofens
nach Herstellervorschrift montiert wird. Dieses Abstrahlblech ist im
Hark-Zubehörprogramm erhältlich. Grundsätzlich ist die Feuerstät-
te in den Grenzen der angegebenen Leistung so zu betreiben,
dass an brennbaren Bauteilen keine höhere Temperatur als 85 °
C entstehen kann!
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest -
abstand von 80 cm eingehalten werden (gemessen von der
Vorderkante der Feuerraumöffnung). Der Abstand kann auf 40 cm
verringert werden, wenn ein beidseitig hinterlüfteter Strahlungs-
schutz vorhanden ist (Abb. A).
Verbrennungsluftzufuhr
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Ver-
Abbildung A
80c m Abs tand zu
bren nba ren Bau teile n
z.B. Möb eln
(Str ahlu ngs bere ich)
brennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber
für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen! Kaminöfen der
Bauart A1 (selbstschließende Feuerraumtür) benötigen ein Raum-
volumen von mindestens 4 m
Bei kleineren Räumen, abgedichteten Fenstern und Türen oder
sons tigen Beeinträchtigungen einer ausreichenden Luftzufuhr (zum
Beispiel weitere Feuerstätten, mechanische Entlüftungen), muss
für eine zusätzliche Frischluft zufuhr gesorgt werden, z. B. durch
den Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Kaminofens oder
die Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in
einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller). Die
Verbrennungs luftleitung sollte mit einer Absperrklappe in Ofen-
nähe versehen werden. Besonders bei fugendichten Fenstern und
Türen ist für ausreichende Verbrennungsluft zu sorgen.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entspre-
chend groß zu dimensionieren.
Eine Küchendunstabzughaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kaminofen befindet, kann den Betrieb der
Feuerstätte ebenfalls beeinträchtigen, da sie dem Raumverbund
große Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raumverbund
durch eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder
zugeführt oder die Dunstabzugshaube muss mit einem Fenster-
kontaktschalter versehen bzw. auf Umluft umgerüstet werden.
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Kaminofens müssen die bestehenden
Gesetze der Landesbauordnung/Feuerungsverordnung, örtliche
feuerpolizeiliche und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Kaminofen muss an einen, für feste Brennstoffe geeigneten,
Schornstein angeschlossen werden.
Der Schornstein ist entsprechend den Anforderungen der DIN V
18160 Teil 1 auszuführen und nach EN 13384 zu bemessen.
Für den Rauchrohranschluss bietet die Firma HARK im Zubehör-
programm komplette Rauchrohrsätze für jeden Kaminofen an.
Die originalen HARK-Rauchrohre und HARK-Rauchrohrknie ermög-
lichen eine einfache Montage des Kaminofens. Selbst verständlich
lässt sich der Schornsteinanschluss auch mit handelsüblichen
Rauchrohren durchführen. Die Rauchrohre sind am Kaminofen,
untereinander und am Schornstein festgesteckt anzubringen. Das
Rauchrohr darf nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinra-
gen. Sind andere Feuerstätten im gleichen Stockwerk am gleichen
Schornstein angeschlossen, muss der Anschluss mindestens 30
cm höher oder tiefer liegen als der Anschluss anderer Geräte.
Es empfiehlt sich die Verwendung eines Doppelwandfutters.
Zu temperaturempfindlichen oder brennbaren Materialien ist
vom Rauchrohr ein Mindestabstand von 45 cm einzuhalten.
Führt das Rauchrohr durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen,
so sind die Bauteile in einem Umkreis von mind. 20 cm aus nicht-
brennbaren formbeständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfä-
higkeit (z. B. Gasbeton) herzustellen.
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
pro Kilowatt Nennwärmeleistung.
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