Die Garantiebedingungen beziehen sich nicht auf die Defekte (wenn sie für das konkrete
Produkt anzuwenden sind):
die wegen Benutzerfehlers entstanden sind. Das ist: Beschädigung durch die unprofessionelle
Überholung, schlechte Montage, ungenügende Anpassung der Sattelstütze in dem Rahmen,
ungenügende Befestigung der Pedale in den Kurbeln oder der Kurbeln zu der Mittelachse
usw.
die wegen schlechter Instandhaltung entstanden.
die durch mechanische Beschädigung verursacht waren.
die durch normale Abnutzung bei klassischer Verwendung entstanden (z.B. Gummi und
Kunststoffteile, bewegliche Komponenten, Gelenkteile usw.).
die durch ein unabwendbares Ereignis oder Naturkatastrophe verursacht waren.
die durch unerlaubte Eingriffe entstanden.
die durch schlechte Handlung oder Platzierung, wegen zu hoch oder zu nieder Temperatur,
die mit Wasser, Druck, Stöße oder durch absichtlich geänderte Gestalt oder Abmessungen
verursacht waren.
Reklamation
Reklamationsablauf
Der Kunde ist verpflichtet sich die gelieferte Ware, am ehesten nach der Lieferung (nach dem
Schadenübergang) anzuschauen. Die Kontrolle muss so gemacht sein, damit alle Defekte, die bei
einer normalen Fachkontrolle zu entdecken sind, gefunden würden.
Bei der Reklamation ist der Kunde verpflichtet laut der Bitte des Verkäufers den Kauf und die
Reklamationsberechtigung mit einer Rechnung oder mit einem Lieferschien mit dem Produktion
(Serien) Nummer, oder auch mit denselben Dokumenten ohne die Seriennummer zu beweisen. Falls
der Kunde den Anspruch nicht beweisen kann, ist der Verkäufer berechtigt die Reklamation
abzulehnen.
Falls der Kunde einen Defekt meldet, auf den sich die Garantie nicht bezieht (z.B. die Bedingungen
blieben unerfüllt, der Defekt war irrtümlich gemeldet usw.) ist der Verkäufer berechtigt die ganze
Kostenbezahlung,
die
Servicekalkulation wird in diesem Falle aus der geltenden Preisliste der Arbeitsleistungen und
Transportkosten ausgehen.
Falls der Verkäufer mit einem Test entdeckt, daß die reklamierte Ware fehlerlos ist, wird die
Reklamation für eine unberechtigte Reklamation gehalten werden. Der Verkäufer ist berechtigt die von
der unberechtigten Reklamation verursachten Kosten zu fordern.
Falls der Kunde die Defekte, die von der Garantie bezogen sind, nach den geltenden Bedingungen
reklamiert, muss der Verkäufer diese durch eine Reparatur oder Warenaustausch des Teiles oder
Gerätes erledigen. Der Verkäufer ist berechtigt, mit der Kundenzustimmung, den Austausch für eine
andere Ware, die völlig kompatibel ist, zu machen. Diese Ware muss mindestens dieselben oder
besseren technischen Parameter haben. Die Wahl der Erledigungsweise gehört, nach diesem Artikel,
dem Verkäufer.
Der Verkäufer muss die Reklamation spätestens bis 30 Tage von der Lieferung der reklamierten Ware
erledigen, wenn eine andere Frist nicht abgemacht war. Als der Erledigungstag wird der Tag gehalten,
in dem die reparierte oder ausgetauschte Ware dem Kunden übergeben war. Falls der Verkäufer in
der abgemachten Frist die Defekte abzubauen nicht fähig ist, verabredet er eine Ersatzlösung mit dem
Kunden. Falls so eine Vereinbarung nicht klappt, ist der Verkäufer verpflichtet dem Kunden eine
finanzielle Ersetzung in der Form eine Gutschrift zu leisten.
wegen
der
Defektbeseitigung
entstanden
20
war,
zu
fordern.
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