Wichtige Hinweise
Lesen Sie bitte vor Installation und Inbetriebnahme alle Anleitungen und Informationen. Sie Vermeiden so
Fehlfunktionen und Bedienfehler. Der Installateur und der Betreiber sind verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme
anhand der Anleitung ausreichend zu informieren.
Für Druckfehler und Änderungen nach Drucklegung können wir keine Haftung übernehmen.
Die jeweils örtlich gültigen Vorschriften und Regeln (z.B. Bauvorschriften, Landesbauordnung,
feuerpolizeiliche Vorschriften, Feuerungsverordnung FeuVO, Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau,
Elektro-/VDE-Richtlinien etc.) müssen unbedingt beachtet werden!
Achtung: beim Betrieb eines Ofens werden alle Oberflächen und besonders auch die Sichtscheibe sowie
Griffe und Bedieneinrichtungen sehr heiß. Verwenden Sie zur Bedienung den beigelegten
Schutzhandschuh. Halten Sie Kinder vom Ofen fern. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den
Ofen ohne Aufsicht Erziehungsberechtigter nicht bedienen. Feuerraumtüre außer zum nachlegen stets
geschlossen lassen.
In Deutschland kann eine Feuerstätte erst in Betrieb genommen werden, wenn der zuständige Bezirksschornstein-
fegermeister die Betriebserlaubnis erteilt hat. Informieren Sie Ihn rechtzeitig, wenn Sie die Errichtung oder Änderung
einer Feuerstätte planen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung wird in Kapitel „EG-Konformitätserklärung & bestimmungsgemäße
Verwendung" erklärt. Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden übernehmen wir keine Haftung. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der Bedienungs- und Montageanweisungen. Unerlaubte Eingriffe und Veränderungen am Gerät führen zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis, sowie der Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Arbeiten, wie insbesondere Installation, Montage, Erstinbetriebnahme und Servicearbeiten sowie Reparaturen,
dürfen nur durch einen ausgebildeten Fachbetrieb (Heizungs- oder Luftheizungsbau) durchgeführt werden. Bei
unsachgemäßen Eingriffen erlöschen Gewährleistung und Garantie. Der Anschluss und die Montage elektrischer
Geräte dürfen nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
Der ausführende Fachbetrieb hat im Rahmen der Endabnahme den Betreiber der Anlage immer in den Betrieb,
die Reinigung und Wartung der Anlage eingehend und qualifiziert einzuweisen. Hierbei ist besonders auf die
Verwendung geeigneter Brennstoffe, die regelmäßig notwendige Reinigung durch den Betreiber, die notwendige
Wartung und die Sicherheitshinweise einzugehen. Insbesondere bei Nichtbeachtung der Anleitungen sowie der
vorgeschriebenen Reinigung und Wartung erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig durch den Betreiber oder einem qualifizierten Fachhandwerker
erfolgen.
Für die Wartung der Feuerstätte empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages zwischen Fachhändler und
Betreiber. Die regelmäßige Wartung kann auch durch den technisch versierten und vom Fachbetrieb fundiert
eingewiesenen Betreiber stattfinden. Der Ofen darf nur in trockenen Räumen in Wohnungen mit üblichen
Verunreinigungen verwendet werden.
Mit richtigem Betrieb/Bedienung und guter Pflege/Wartung erhöhen Sie die Wertstabilität und Lebensdauer
Ihrer Geräte. Sie sparen wertvollen Ressourcen und schonen unsere Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Maßnahme bei Schornsteinbrand
Bei ungenügender Reinigung des Schornsteins, bei falschem Brennstoff (z.B. zu feuchtes Holz) oder falscher
Verbrennungslufteinstellung kann es zu einem Schonsteinbrand kommen. Schließen Sie in einem solchen Fall die
Verbrennungsluft am Kaminofen und rufen Sie die Feuerwehr!
Niemals selbst versuchen mit Wasser zu löschen!
Anleitung Kaminofen Aquarello
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