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Montageanleitung; Grundsätzliche Anforderungen An Die Aufstellung; Aufstellort; Mehrfachbelegung - schmitzker Lecara Bedienungs- Und Installationsanleitung

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2 Montageanleitung

Ihr Kamin darf nur durch einen Fachmann aufgestellt und installiert werden. Um vorab sicher zu gehen,
dass der Schornstein die richtige Dimensionierung hat und der gewünschte Aufstellort geeignet ist,
empfehlen wir Ihnen, zuerst das Gespräch mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu suchen,
um dann auch offene Fragen klären zu können.
2.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Aufstellung
Beachten Sie bei Installation und Betrieb des Kaminofens folgende relevanten nationalen und
europäischen Normen, sowie örtliche Vorschriften:
FeuVo:
Feuerungsverordnung des entsprechenden Bundeslandes
LBO:
Landesbauordnung bzw. Brandschutzvorschriften der Länder
VKF:
VKF (Schweiz)
LRV:
Luftreinhalte-Verordnung (Schweiz)
1. BImSchV:
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz
TROL:
Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungsbauhandwerks (ZVSHK)
DIN 1298 /
EN 1856:
Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen
DIN EN 13240:
Kaminöfen / Raumheizer für Festbrennstoffe
DIN 18896:
Feuerstätten für feste Brennstoffe
Technische Regelungen
DIN EN 13384:
Abgasanlagen Berechnungsverfahren
DIN 18160-1/2:
Abgasanlagen / Hausschornsteine
DIN 4751 /
DIN EN 12828:
Heizungssysteme in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN 1988:
Technische Regeln für Trinkwasserinstallation – Schutz des Trinkwassers
VDI:
Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen
Art. 15a:
B-VG (Österreich)
Die Feuerstätten dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage,
baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Die Grundfläche des Aufstellraums
muss so gestaltet bzw. so groß sein, dass die Feuerstätte ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß
betrieben werden kann.

2.1.1 Aufstellort

Ihr Kaminofen darf nicht in Räumen aufgestellt werden,
 die durch Warmluftheizungen mit Hilfe von Ventilatoren oder durch Lüftungsanlagen entlüftet
werden, es sei denn, die gefahrlose Funktion des Kaminofens ist sichergestellt.
 in denen leicht entzündliche oder explosive Stoffe und Gemische verarbeitet werden, sodass es zur
Entzündung oder Explosion kommen kann.

2.1.2 Mehrfachbelegung

Der Kaminofen verfügt über eine selbstschließende Brennraumtür (Bauart 1). Er ist daher für eine
Mehrfachbelegung des Schornsteines zugelassen (DIN 18160). Alle an einem Schornstein
angeschlossenen Feuerstätten müssen außerdem eine Zulassung für die Mehrfachbelegung des
Schornsteines vorweisen.
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