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SICHERHEITSREGELN
Die den Betriebsanleitungen beigefügten Richtlinien für
die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von
Flurförderzeugen und die sicherheitstechnischen Richtli-
nien für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge sind den zuständigen
Personen, insbesondere dem Personal für die Bedienung
und Instandhaltung, vor Arbeiten mit oder an dem Flurför-
derzeug, zur Kenntnis zu bringen.
Beachten Sie bitte die dort aufgeführten Richtlinien und
Sicherheitsregeln
-
für den Betrieb mit Flurförderzeugen,
-
für Fahrwege und Arbeitsbereiche,
-
für den Fahrer (Rechte, Pflichten und Verhaltens-
regeln),
-
für weitere Einsatzarten,
-
für unterschiedliche Antriebsarten,
-
für die Instandhaltung (Wartung und Inspektion),
-
für die jährliche UVV-Prüfung.
Sorgen Sie als Betreiber (Unternehmer) oder beauftragte
Person für die Einhaltung der Richtlinien und Sicher-
heitsregeln.
Bei der Einweisung des nach VBG 12b geschulten Stapler-
fahrers sind:
-
Die Besonderheiten des LlNDE-Staplers (Doppelpedal-
steuerung, Zentralsteuerhebel),
-
Sonderausrüstung Anbaugerät,
-
Besonderheiten des Betriebes,
durch Fahr-, Schalt- und Lenkbewegungen so ausreichend
zu üben, bis sie sicher beherrscht werden.
Dann erst Palettierübungen an Regalen trainieren.
Bei einer bestimmungs- und ordnungsgemäßen Verwen-
dung Ihres Staplers ist die Standsicherheit im Arbeits-
bereich gesichert. Sollte bei einer bestimmungsfremden
Verwendung durch unsachgemäße und falsche Bedie-
nung Ihr Stapler einmal kippen, so sind die abgebildeten
Verhaltensmaßnahmen unbedingt zu befolgen.
A
Im Falle des Kippens
,~
ACHTUNG
Befolgen Sie diese
....:.L
Verhaltensmaßnahmen
UVV-Prüfung
Nach den Unfallverhütungsvorschriften muß der Stapler
mindestens einmal jährlich durch geschultes Personal auf
seinen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Wenden Sie sich deshalb an Ihren LlNDE-Vertragshändler.
Einfahrhinweise
Der Stapler kann sofort zügig betrieben werden. Vermei-
den Sie jedoch hohe Dauerbelastungen sowohl der
Arbeitshydraulik als auch des Fahrantriebes in den ersten
50 Betriebsstunden.
In der ersten Betriebszeit und nach jedem Radwechsel
sind täglich vor Arbeitsbeginn die Radmuttern nach-
zuziehen, bis sie sich gesetzt haben, d.h. kein Nachziehen
mehr möglich ist.
Die Radmuttern sind über Kreuz mit einem Drehmoment
von 400 Nm (40 kpm) anzuziehen.
HINWEIS
Anzugsvorschrift auf dem Anhänger an der Lenksäule
beachten.
,(~
Nicht~
absprinqen
l~
Al
KugelbundmuUern
der Radbefestigung
nachziehen!
- vor Inbetriebnahme
- dann alle 10 Stunden.
bis Radmutlern gesetzt
- danach alle 100 Stunden
,Anzugsdrehmomenl siehe
Betl,ebsanle'lungl
~
e
r\
Festhalten
Füße abstützen
~
GeQenlehnen
INBETRIEBNAHME
Sicherheitsrelevante Begriffe
Die Signalbegriffe GEFAHR, VORSICHT, ACHTUNG und
HINWEIS werden in dieser Betriebsanleitung angewandt
bei Hinweisen.zu besonderen Gefahren oder für außerge-
wöhnliche Informationen, die besondere Kennzeichnung
erfordern:
L1
G E F A H R '
,
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung Lebensge-
•
fahr besteht und/oder erheblicher S::tchsch3-
den auftreten wÜrde.
L1
VORSICHT
'
,
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung
schwer~
Ver-
•
letzungsgefahr besteht und/oder erheblicher
Sachschaden auftreten könnte.
L1
ACHTUNG
,
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung am' Material
•
Beschädigung
oder
Zerstörung
auftreten
könnte.
..:
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' ; 1
HINWEIS
bedeutet, daß auf technische Zusammenhänge beso'n:
ders aufmerksam gemacht wird, weil sie möglichehveisej
auch für Fachkräfte nicht offensichtlich sind.
.
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