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WOLFF 013803 Originalbetriebsanleitung Seite 3

Ritzgerät

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Dem gegenüber sind aus dem Kommentar zur DIN 18365 folgende Grundsätze zu entnehmen.:
"Nicht feste Oberflächen verhindern in der Regel eine dauerhafte Verbindung mit
Spachtel- und Ausgleichsmassen, Klebstreifen und dem Bodenbelag. Derartige
Oberflächen bedürfen einer besonderen Vorbehandlung. Die Art der Vorbehandlung
(z.B. Schleifen, Absaugen, Vorstrich) und das Vorbehandlungsmittel (Voranstrich) ist
von der Estrichart und dem Grad der nicht ausreichenden Oberflächenfestigkeit
abhängig. Auf sogenannten "wundgelaufenen Stellen" kann nicht ohne weiteres die
Verarbeitung der Bodenbeläge erfolgen. Bei zementgebundenen Estrichen dadurch
notwendige (besondere) Voranstriche zur Erzielung einer guten Haftfestigkeit von
Spachtel- und Ausgleichsmassen gehören nicht zu den Nebenleistungen des
Auftragnehmers, dabei handelt es sich um "Besondere Leistungen" nach Abschnitt 4.2
(DIN 18365)
Nach DIN 18560 Teil 1 "Estriche im Bauwesen, Begriffe, allgemeine Anforderungen,
Prüfungen" muss der Estrich eine für den Verwendungszweck ausreichende
Oberflächenfestigkeit aufweisen. Aus alledem ist zu folgern, dass die Estrichober-
flächenfestigkeit durch eine möglichst zweifelsfreie Gitterritzprüfung festzustellen und
zu beurteilen ist. In dieser Hinsicht ist mithin geboten und nichts wichtiger, als ein
subjektiv unbeeinflussbares richtiges Ritzen.!
Richtig ritzen:
In den Kommentarausführungen zur DIN 18365 wurde klargestellt, dass Haftzug-
prüfungen (mit besonderen Geräten und durch aufwendige Maßnahmen) als
Regelprüfungen ungeeignet sind, da diese keine handwerksgerechte Prüfungsart für
den Bodenleger darstellen. Es sind auch keine normgerechten Prüfungen. Für diese
Prüfmaßnahmen
liegen
schließlich
keine
allgemein
anerkannten
Durchführungsbestimmungen und Beurteilungskriterien vor. Bei der Entwicklung des Ri-
Ri-Untergrund-Härteprüfers wurde größten Wert darauf gelegt und davon ausgegan-
gen, dass dieses Gerät dem Bodenlegerfachmann preiswert geliefert und durch diesen
ein objektiv vergleichbares Prüfergebnis der Untergrundhärte zustande kommen kann.
Der Ri-Ri-Untergrund-Härteprüfer ermöglicht es dem Estrichleger, Parkett- und
Bodenleger
sowie
Beschichter
und
anderen
Handwerkern,
für
die
Untergrundoberflächen von Bedeutung sind, vergleichend ein Urteil über die der zur
Bearbeitung übergebenen bzw. Oberflächen abzugeben. Dem Prüfungsergebnis
zufolge sind gegebenenfalls zusätzliche Arbeiten dem Auftraggeber anzubieten, oder
bei diesem entsprechende Bedenken geltend zu machen.
Handhabung!
Der Ri-Ri-Untergrund-Härteprüfer ist so konstruiert, dass er drei ein-stellbare Stufen
aufweist, und zwar in entspannter Federstellung ca. 1 kg Belastung der Hartmetallspitze
des Prüfgerätes (ca. 9 N), in Mittelstellung ca. 2 kg (ca. 18 N) und bei völlig gespannter Feder
ca. 3 kg Belastung (ca. 27 N) auf die Oberfläche des Untergrundes bei der Prüfung.
02/2005
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Ritzgerät #013803

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