Bestimmungsgemäße Verwendung
Die CC51 darf nur für die Ansteuerung von dafür geeigneten Antrieben und Steuerun‐
gen mit bidirektionalen KNX-Funk und der Steuerungspalette Centronic I und II verwen‐
det werden. Mit diesem Handsender können Sie eine Gruppe oder mehrere Gruppen
von Geräten ansteuern.
▪ Bitte beachten Sie, dass Funkanlagen nicht in Bereichen mit erhöhtem Störungsrisi‐
ko betrieben werden dürfen (z.B. Krankenhäuser, Flughäfen).
▪ Die Fernsteuerung ist nur für Geräte und Anlagen zulässig, bei denen eine Funktions‐
störung im Handsender oder Empfänger keine Gefahr für Personen, Tiere oder Sa‐
chen ergibt oder dieses Risiko durch andere Sicherheitseinrichtungen abgedeckt ist.
▪ Der Betreiber genießt keinerlei Schutz vor Störungen durch andere Fernmeldeanla‐
gen und Endeinrichtungen (z.B. auch durch Funkanlagen, die ordnungsgemäß im
gleichen Frequenzbereich betrieben werden).
▪ Funkempfänger nur mit vom Hersteller zugelassenen Geräten und Anlagen verbin‐
den.
HINWEIS
Achten Sie darauf, dass die Steuerung nicht im Bereich metallischer
▪
Flächen oder magnetischer Felder installiert und betrieben wird.
Funkanlagen, die auf der gleichen Frequenz senden, können zur
▪
Störung des Empfangs führen.
Es ist zu beachten, dass die Reichweite des Funksignals durch den
▪
Gesetzgeber und die baulichen Maßnahmen begrenzt ist.
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