3.4
Zusätzliche Teile an EU-Modellen mit 45 km/h
3.4.1 Zusätzliche Teile an EU-Modellen mit 45 km/h – Übersicht
Die.45.km/h.schnellen.europäischen.E-Bike-Modelle.erfüllen.die.Anforderungen.der.EU-Typgenehmigung.(Richtlinie.
2002/24/EG).für.MY2017.und.sind.zu.diesem.Zweck.mit.folgenden.zusätzlichen.Fahrradteilen.ausgestattet*:
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Scheinwerfer.mit.Tagfahrlicht.und.Fernlicht
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Fernlichtschalter
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LED-Rücklicht.mit.integriertem.Bremslicht.und.
Kennzeichenbeleuchtung
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Verstellbare.Kennzeichenhalterung.
* D iese zusätzlichen Teile sind alle Voraussetzung für die EU-Typgenehmigung. Ihre Demontage oder das Austauschen gegen anderes
(nichtzertifiziertes) Zubehör ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Gabel, Bremsen, Seitenständer, Motor, Akkupack und Display.
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Bremslichtschalter.an.beiden.Bremshebeln
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Bremshebel.für.Speed-Pedelecs
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Rückspiegel.(Position: über dem Lenker)
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Seitenreflektoren
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Eine.individuelle.Rahmennummer.pro.Fahrrad
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