Umweltschutz
so ist jeder Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom
Hausmüll z.B. bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde / seines Stadtteils
abzugeben. Damit wird gewährleistet,
dass die Altgeräte fachgerecht verwer-
tet und negative Auswirkungen auf die
Umwelt vermieden werden.
Deshalb sind Elektrogeräte mit dem
hier abgebildeten Symbol gekennzeich-
net.
lich verpflichtet, alle Batterien und Ak-
kus, egal ob sie Schadstoffe*) enthal-
ten oder nicht, bei ei ner Sammelstelle
seiner Gemeinde/seines Stadtteils
oder im Han del abzugeben, damit sie
einer umweltschonenden Ent sor gung
zu ge führt werden können.
Batterien und Akkus bitte nur in entla-
denem Zustand ab ge ben!
*) ge kenn zeich net mit: Cd = Cad mi um,
Hg = Queck sil ber, Pb = Blei
18
Altgeräte dürfen nicht in
den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht
mehr benutzt werden können,
Batterien und Akkus dürfen
nicht in den Haus müll!
Jeder Verbraucher ist gesetz-
• BAMSTER