Abschnitt 3 - Betrieb
3.7 Verantwortung des Bedieners
Vor Beginn jeder Arbeitsschicht ist der Bediener für die
Durchführung folgender Maßnahmen verantwortlich:
1. Tägliche Sichtprüfung und
Instandhaltungskontrolle
•
sollen Schäden an Bauteilen aufzeigen, bevor die
Arbeitsbühne in Betrieb genommen wird.
•
müssen verrichtet werden, bevor der Bediener die
Funktionsprüfungen durchführt.
Wenn Schäden und lose oder fehlende Teile
nicht identifiziert und repariert werden, kann
dies zu gefährlichen Arbeitsbedingungen
2. Funktionsprüfungen
•
sollen Funktionsstörungen aufzeigen, bevor die
Arbeitsbühne in Betrieb genommen wird.
Der Bediener muss die schrittweisen
Anleitungen für die Überprüfung aller
Funktionen der Arbeitsbühne verstehen und
Der Bediener soll die Checkliste für den Bediener
kopieren (siehe
Tabelle
Sichtprüfungen und Instandhaltungskontrollen sowie die
Funktionsprüfungen, wie in
beschrieben, durchführen und die Ergebnisse gleichzeitig in
die kopierte Liste eintragen.
Falls Schäden oder nicht genehmigte
Abweichungen vom Lieferzustand des
Herstellers festgestellt werden, muss die
Arbeitsbühne gekennzeichnet, gesichert und
außer Betrieb gesetzt werden.
Gelände-Scherenbühnen
WARNUNG
führen.
WICHTIG
befolgen.
4.8) und dann die täglichen
Abschnitt 2.3
und
Abschnitt 2.4
WICHTIG
Reparaturen an der Arbeitsbühne dürfen nur von qualifizierten
Wartungstechnikern durchgeführt werden. Nach Fertigstellung
der Reparaturen muss der Bediener die täglichen
Sichtprüfungen und Instandhaltungskontrollen sowie die
Funktionsprüfungen erneut durchführen.
Planmäßige Instandhaltungskontrollen dürfen nur von
qualifizierten Wartungstechnikern durchgeführt werden (siehe
Tabelle
4.7).
Dezember 2007
Verantwortung des Bedieners
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