Verantwortung des Bedieners
2.7 Verantwortung des Bedieners
Vor Beginn jeder Arbeitsschicht ist der Bediener für die
Durchführung folgender Maßnahmen verantwortlich:
1. Tägliche Sichtprüfung und
Instandhaltungskontrollen
•
sollen Schäden an Bauteilen aufzeigen, bevor die
Arbeitsbühne in Betrieb genommen wird.
•
müssen verrichtet werden, bevor der Bediener die
Funktionsprüfungen durchführt.
WARNUNG
Wenn Schäden sowie lose oder fehlende
Teile nicht erkannt und repariert werden, kann
dies zu gefährlichen Arbeitsbedingungen
führen.
2. Funktionsprüfungen
•
sollen Funktionsstörungen aufzeigen, bevor die
Arbeitsbühne in Betrieb genommen wird.
WICHTIG
Der Bediener muss die schrittweisen
Anleitungen für die Überprüfung aller
Funktionen der Arbeitsbühne verstehen und
befolgen.
Der Bediener soll die Checkliste für den Bediener kopieren
(siehe
Tabelle
2.9) und dann die täglichen Sichtprüfungen und
Instandhaltungskontrollen sowie die Funktionsprüfungen, wie
in
Abschnitt 2.8
und
Abschnitt 2.9
und die Ergebnisse gleichzeitig in die kopierte Liste
eintragen.
WICHTIG
Falls Schäden oder nicht genehmigte
Modifikationen, die dem vom Hersteller
gelieferten Zustand nicht entsprechen,
festgestellt werden, muss die Arbeitsbühne
gekennzeichnet, gesichert und außer Betrieb
gesetzt werden.
TM
Seite 24
beschrieben, durchführen
Dezember 2007
Reparaturen an der Arbeitsbühne dürfen nur von qualifizierten
Technikern durchgeführt werden. Nach Fertigstellung der
Reparaturen muss der Bediener die täglichen Sichtprüfungen
und Instandhaltungskontrollen sowie die Funktionsprüfungen
erneut durchführen.
Planmäßige Instandhaltungskontrollen dürfen nur von
qualifizierten Wartungstechnikern durchgeführt werden
(siehe
Tabelle
2.8).
Abschnitt 2 - Betrieb
Mid-Size und Full-Size RT
Motorgetrieben