GEWÄHRLEISTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Allen unseren Kameras, die Sie bei einem autorisierten Fachhändler
kaufen, liegt die deutsche Bedienungsanleitung und eine deutsche
Servicekarte bei. Gerechnet vom Datum des Kaufs gilt für diese
Kamera die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese bezieht sich
ausschließlich auf die Ausbesserung von Material- und
Fertigungsmängeln. Die mangelhaften Teile werden nach unserer
Wahl in unserem Service unentgeltlich instand gesetzt oder durch
fabrikneue Teile ersetzt. Die Gewährleistung erlischt, sobald ein
Fremdeingriff, unsachgemäße Behandlung oder Gewaltanwendung
vorliegt. Ebenfalls kann eine kostenlose Reparatur nicht
durchgeführt werden, wenn die Kamera durch Verwendung fremder
Objektive und Zubehör, deren Toleranzen und Qualität außerhalb
unseres Kontrollbereiches liegen, beschädigt wird.
Für Folgeschäden und Verluste indirekter Art, deren Ursache in
einer defekten Kamera oder deren nötiger Reparatur zu suchen sind,
lehnen die Hersteller, wir und die jeweilige Landesvertretung jede
Haftung ab.
Verhalten im Servicefall während der 12-monatigen Garantiezeit
Jede Kamera, die während der Garantiezeit Schäden aufweist,
muss zum Hersteller zurückgeschickt werden. Wenn in Ihrem Land
keine Hersteller-Stellvertretungen vorhanden sind, schicken Sie bitte
das Gerät einschließlich vorausbezahlten Portos an den Hersteller.
In diesem Fall dauert es aufgrund der komplizierten
Zollbestimmungen wesentlich länger, bis das Gerät zu Ihnen
zurückgeschickt werden kann. Wenn das Gerät noch Garantie hat,
werden kostenlos Reparaturen durchgeführt und Teile
ausgetauscht, und die Kamera wird nach Beendigung der Arbeiten
an Sie zurückgeschickt. Wenn das Gerät nicht von der Garantie
abgedeckt ist, gelten die üblichen Tarife des Herstellers bzw. seines
Stellvertreters. Die Versandkosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Wenn Sie Ihre Kamera nicht in dem Land gekauft haben, in dem Sie
sie während der Garantiezeit reparieren lassen möchten, kann der
Hersteller-Stellvertreter in diesem Land die üblichen Gebühren für
Reparaturarbeiten verlangen. Wenn das Gerät nicht von der
Garantie abgedeckt ist, gelten die üblichen Tarife des Herstellers
bzw. seines Stellvertreters. Versandkosten werden vom Besitzer
getragen. Um bei Bedarf das Kaufdatum nachzuweisen, bewahren
Sie Ihre Quittung oder Rechnung über den Kauf Ihrer Kamera
mindestens ein Jahr auf. Bevor Sie Ihre Kamera für Reparaturen
einsenden, stellen Sie sicher, dass Sie es an den autorisierten
Hersteller-Stellvertreter oder deren zugelassene Werkstatt
einsenden, wenn Sie sie nicht direkt an den Hersteller einsenden.
Nicht unter Garantie fallende Reparaturen werden per Nachnahme
zum Rückversand gebracht.
• Diese Gewährleistung beeinträchtigt nicht die gesetzlichen
Rechte des Kunden.
• Die Gewährleistungsbestimmungen unserer nationalen
Vertretungen können in einigen Ländern diese
Bestimmungen ersetzen. Deshalb empfehlen wir, dass Sie
die Servicekarte, die Ihnen beim Kauf ausgehändigt wurde,
prüfen bzw. weitere Informationen bei Ihrem Händler in
Ihrem Heimatland anfordern oder sich die
Garantiebestimmungen zusenden lassen.
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