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Zweckbestimmung, Indikation, Kontraindikation, Sicherheitshinweise - UHC 2.920 Moly Bedienungsanleitung

Alu-leichtgewicht-faltrollstuhl serie moly
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Zweckbestimmung
Die Rollstühle der Moly-Serie sind für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Sie sind ausschließlich
zur Selbst- und Fremdbeförderung von Personen gedacht.
Der Rollstuhl ist für eine maximale Belastung von 125 kg ausgelegt. Sie können diese Angabe auf der
Kennzeichnung überprüfen.
Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
• Lähmung
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt / -deformation
• Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
• Sonstige Erkrankungen
Kontraindikation
Die Verwendung des Rollstuhles ist ungeeignet bei:
• Wahrnehmungsstörungen
• Starken Gleichgewichtsstörungen
• Gliedmaßenverlust an beiden Armen
• Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
• Sitzunfähigkeit
• Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
Sicherheitshinweise
1.)
Lesen Sie vor der ersten Benutzung des Rollstuhls die Bedienungsanleitung aufmerksam durch.
2.)
Benutzen Sie den Rollstuhl nur zu dem ihm zugedachten Zweck!
3.)
Achtung! Aus Sicherheitsgründen bei nicht eingehängten Beinstützen beide Verschlussstopfen in
die Aufnahmebuchsen am Rollstuhlrahmen einstecken.
4.)
Überprüfen Sie vor jeder Benutzung des Rollstuhls alle Teile auf Beschädigungen.
5.)
Üben Sie den Umgang mit Ihrem neuen Rollstuhl auf ebenem Gelände und mit einer
Begleitperson. Dabei müssen Sie auch die Auswirkungen von Schwerpunktverlagerungen auf das
Fahrverhalten des Rollstuhles erforschen. Fahren Sie während dieser ersten Fahrt besonders
vorsichtig.
6.)
Muss der Rollstuhl mit Benutzer über ein Hindernis z.B. eine Treppe transportiert werden und sind
dafür vorgesehene Einrichtungen z.B. Auffahrrampen, Aufzüge vorhanden, so sind diese auch zu
benutzen! Fehlen solche Einrichtungen, so ist das Hindernis durch Tragen mit zwei Helfern zu
überwinden (siehe Tragehinweise).
7.)
Auf keinen Fall dürfen zum Transport des Rollstuhles Rolltreppen benutzt werden – sonst entsteht
eine erhöhte Unfallgefahr.
8.)
Die Feststellbremse Ihres Rollstuhls ist abhängig vom Luftdruck, deshalb sollten Sie regelmäßig
den Luftdruck kontrollieren lassen.
9.)
Beim Feststellen nur einer Bremse auf abschüssiger Fahrbahn, rollt das freilaufende Rad talwärts
um das gebremste Rad. Je nach Gefälle der Fahrbahn besteht Kippgefahr.
10.) Der Rollstuhl darf nicht als Duschstuhl verwendet und nicht Seewasser und Sand ausgesetzt
werden.
11.) Das maximale Körpergewicht des Benutzers darf 125 kg nicht überschreiten.
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