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Flammenauslösung Bei Ausgeschalteter Automatik; Erprobungs-Pflicht - SAFEX FLAME JETTT Gebrauchsanweisung

Dmx flammen-effekt-gerät
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F
J
SAFEX-
Gebrauchsanweisung V.3.5
LAME
ETTT
hen. Das Zündsignal kann natürlich auch über ein Programm für einen bestimmten Zeitablauf eingestellt
werden, auch mehrfach mit Unterbrechung*, entsprechend den Wünschen des Anwenders.
*
(Bei Unterbrechungen von mehr als 3 Minuten muss über das Programm auch die Scharfschaltung erneut aus-
und zum richtigen Zeitpunkt erneut eingeschaltet werden.)
Wurde bei der Programmierung am FLAMEJETTT ein Pausen-Wert von 1 bis 10 eingestellt ist, wird
der Flammeneffekt solange wiederholt, solange ein (DMX-)Zündsignal ansteht.
(Bei Pausenwert »unendlich« [ ] erfolgt natürlich keine Wiederholung).
Ein Auslösen von Flammeneffekten während der 7-sekündigen Scharfschaltung wird nicht akzep-
tiert, steht das Zündsignal jedoch weiter an, starten die Effekte sofort nach Ablauf der 7 Sekunden.
Steht das Zündsignal jedoch bereits vor der Scharfschaltung an, wird es gar nicht akzeptiert, auch
nicht nach Ablauf der 7-sekündigen Scharfschaltung! Das Display zeigt dann:
Das Zündsignal sollte daher auch bei programmierter Steuerung erst 7 Sekunden nach der Scharf-
schaltung erfolgen!
Wird das Zündsignal z. B. über eine Flash-Taste kürzer gesendet, als ein im Automatikmodus einge-
stellter Flammenwert, so wird die Flamme nur erzeugt, solange dass Zündsignal ansteht, also ggf. ge-
kürzt. Wird danach sofort über die Flash Taste erneut eine Flamme ausgelöst, so wird auch die vor-
eingestellten Pause nicht wirksam, die Flamme zündet sofort.
Auf diese Weise können trotz voreingestellter (längerer) Flammen- und Pausenwerte z. B. über eine
Flash-Taste kürzere Flammen- und Pausenrhythmen erzeugt werden, denn jede Unterbrechung des
Zündsignals führt zum Anfang der programmierten Werte zurück.
Flammenauslösung bei ausgeschalteter Automatik:
Die zuvorbeschriebenen Bedingungen gelten im Prinzip auch bei ausgeschalteter Automatik, wenn
Flammenlänge/-dauer und Pause mit DMX-Programmierung bestimmt werden.
Die Besonderheiten dieses Betriebsmodus sind im Abschnitt ANWENDEREIGENE DMX-EFFEKTPRO-
GRAMMIERUNG ausführlich erläutert.

Erprobungs-Pflicht:

Gefahrengeneigte Bühneneffekte, insbesonders Feuer- und Pyrotechnikeffekte sind nach allgemeiner
Verkehrsauffassung ausreichend, zusammen mit den Mitwirkenden einer Veranstaltung, zu erpro-
ben.
Die Erprobung sollte zunächst ohne Beteiligung Dritter nur durch den Effektverantwortlichen erfolgen,
der sich nach sachgerechter Aufstellung des Gerätes davon überzeugen muss, dass die Feuer-Effekte
keine Gefahren für die Umgebung (Dekorationen, Gebäudeteile etc.) darstellen. Dabei hat er die vorge-
gebenen Sicherheitsabstände zu berücksichtigen. (Siehe dazu Abschnitt SICHERHEITSANWEISUN-
GEN/EINRICHTUNGEN).
Für Zuschauer (Unbeteiligte) wird bei gefährlichen Handlungen ein Abstand von 4,5 m als notwendi-
ger Sicherheits-Mindestabstand angesehen..
Befinden sich während der Feuereffekte Mitwirkenden (Künstler, Modelle, Komparsen, Techniker etc.)
in der Nähe der Effektgeräte, so ist der Veranstaltungsablauf zu proben und zu prüfen, ob die Feueref-
fekte während des Ablaufs sicherheitstechnisch vertretbar sind.
Insbesondere zu berücksichtigen sind:
Bewegungsabläufe der Mitwirkenden,
eventuelle Leichtentflammbarkeit der Kostüme, Perücken und Masken, sofern Mitwirkende
sich in gefährliche Nähe der Effektgeräte begeben,
(Beachte: Kostüme, Perücken, Masken und Requisiten sind nach deutschem Versammlungsstättenrecht
nicht zwingend schwerentflammbar ausgerüstet!)
verwendete Requisiten, wie Fahnen, Accessoires aus Federn od. Tüll, Cheerleader-Puschel,
Pompons etc., die u. U. leicht Feuer fangen können.
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Textversion 3.521

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