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Die Neuen Gesetzlichen Vorgaben Für Den Kassenplatz; Die Neue Digitale Aufbewahrungspflicht Und Die Auswirkungen Auf Den Kassenplatz - Sam4s PLUSBOX 100 Bedienungsanleitung

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Die neuen gesetzlichen Vorgaben für den
Kassenplatz
Die neue digitale Aufbewahrungspflicht und die
Auswirkungen auf den Kassenplatz
Mit dem Schreiben vom 26.11.2010 verschärft das Bundesfinanzministerium die bis dahin
geltenden Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften mittels Registrierkassen
bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten der digitalen Unterlagen deutlich. Die
wichtigsten Regelungen haben wir nachfolgend zusammengefasst. MULTI DATA bietet mit
der PlusBox eine komfortable und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Um- und
Nachrüstung vieler Modelle.
Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungsgerätes (Kasse) erstellt worden sind,
müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre)
jederzeit verfügbar
unverzüglich lesbar und
maschinell auswertbar
aufbewahrt werden (lt. §147, Abs. 2 der Abgabenverordnung)
Die Geräte (Registrierkassen und nachgeordnete DV-Systeme) müssen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchhaltung (GoBS) und den
Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
entsprechen.
Die Daten müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung der
Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im täglichen oder monatlichen Z-Bericht) ist
unzulässig. Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-
Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.
Steuerlich relevante Daten sind demnach auch:
Journaldaten
Auswertungsdaten (Berichte)
Programmierdaten und
Stammdatenänderungen
Die Einsatzorte und-zeiträume der Kassen sind ebenfalls zu protokolluren und
aufzubewahren. Dies gilt auch für die Organisationsunterlagen Bedienungs- und
Programmieranleitungen.

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