Entsorgung
Die Flü ssiggasheizung ist gemä ß den administrativen Bestim-
mungen des jeweiligen Verwendungslandes zu entsorgen.
Nationale Vorschriften und Gesetze (in Deutschland ist dies
z. B. die Altfahrzeug-Verordnung) mü ssen beachtet werden.
In anderen Ländern sind die jeweils gü ltigen Vorschriften zu
beachten.
Technische Daten
ermittelt nach EN 624 bzw. Truma Prüfbedingungen
Trumatic S 3002 (P), S 5002
Gasart
Flüssiggas (Propan / Butan)
Betriebsdruck
30 mbar (siehe Typenschild)
Nennwärmeleistung
S 3002 (P): 3400 W
S 5002:
5500 W
Gasverbrauch
S 3002 (P): 30 – 280 g/h
S 5002:
60 – 480 g/h
Betriebsspannung
1,5 V
Stromaufnahme
50 mA (Zü nden)
0,01 mA (Ü berwachen)
Gewicht
S 3002 (P): 9,8 kg (ohne Gebläse)
S 5002:
17,5 kg (ohne Geblä se)
S 5002 mit Verkleidung Kaminfeuer:
ca. 19,5 kg (ohne Geblä se)
Verkleidung Kaminfeuer
Betriebsspannung
12 V (DC / AC)
Stromaufnahme mit Akustik
0,65 A (DC) / 0,91 A (AC)
ohne Akustik
0,63 A (DC) / 0,90 A (AC)
Sicherung
1,25 AT – trä ge –
Gewicht der Verkleidung
ca. 5,2 kg
Konformitätserklärung
Die Trumatic S ist durch den DVGW geprü ft und erfü llt die
Gasgeräte-Richtlinie (90/396/EWG) sowie die mitgeltenden
EG-Richtlinien. Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-Ident-
Nummer vor
S 3002 (P): CE-0085AP0325
S 5002:
CE-0085AP0326
Die Heizung erfü llt die Heizgerä te-Richtlinie 2001/56/EG mit
den Ergä nzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG und trä gt die
Typengenehmigungs nummer
S 3002 (P): e1 00 0140
S 5002:
e1 00 0141
Die Heizung erfü llt die Richtlinie zur Funkentstörung von
Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit den Ergä nzungen
2004/104/EG, 2005/83/EG und 2006/28/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer:
e1 03 2603
Die Heizung erfü llt die EMV-Richtlinie 2004/108/EG und die
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG.
Die Heizung erfü llt die Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG.
Technische Ä nderungen vorbehalten!
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewä hrt Garantie fü r Mängel des Gerä tes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurü ckzufü hren sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewä hrleistungsansprü che
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natü rlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Gerä ten,
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schä den durch Fremd-
stoffe (z. B. Ö le, Weichmacher) im Gas,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemä ßer Behandlung,
– infolge unsachgemä ßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt fü r Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkä ufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfü llung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprü che
des Kä ufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberü hrt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sä tze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusä tzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerä tes (z. B. Demontage von Mö bel- oder
Karosserieteilen) kö nnen nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerä tetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die Fa-
briknummer des Gerä tes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schä den am Wä rmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner versandt
werden. Andernfalls trä gt das Risiko fü r eventuell entstehende
Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rü cksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
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