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Aufstellungsort; Vorschriften - Junkers ZWR 24-3 AE Serie Bedienungsanleitung, Garantie

Gas-kesseltherme
Inhaltsverzeichnis

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4 Aufstellungsort

Aufstellungsraum
Für Anlagen bis 50 kW gelten die DVGW-TRGI
1986, für Flüssiggasgeräte die TRF 1988.
Bei senkrechter Luft-Abgasführung ist die TRGI
Punkt 5.2.3.1 zu beachten.
Bei der Installation in Schächten und Loggien TRGI
Punkt 5.2.3.5 und 5.2.3.9 beachten.
Bestimmungen der einzelnen Länder beachten.
Einbaumaße, s. Bild 9
Verbrennungsluft
Um Korrosion zu vermeiden, muß die Verbren-
nungsluft frei von aggressiven Stoffen sein. Als
stark korrosionsfördernd gelten Halogenkohlen-
wasserstoffe, die Chlor- oder Fluorverbindun-
gen enthalten, die z. B. in Lösungsmitteln,
Farben, Klebstoffen, Treibgasen und Haushalts-
reinigern enthalten sein können.
Wird die Kesseltherme über der Badewanne mon-
tiert, dürfen keine Massageduschköpfe benutzt wer-
den.
Die max. Oberflächentemperatur liegt unter
o
85
C. Dadurch sind nach TRGI bzw. TRF keine
besonderen Schutzmaßnahmen für brennbare
Baustoffe und Einbaumöbel erforderlich. Abwei-
chende Vorschriften einzelner Länder sind zu be-
achten.
Flüssiggas-Magnetventil
Bild 6
1 Hausanschlußkasten
Lt. TRF 1988, Abschnitt 7.2.6.3 darf die Kesselther-
me in Räumen unter Erdgleiche nur betrieben wer-
den, wenn bei abgeschaltetem Gerät die Zufuhr von
Gas durch ein Magnetventil im Hausanschlußkasten
verhindert wird.
Bei solchen Anlagen ist das Lüfterschaltmodul
LSM3 einzusetzen.
Die oben genannte Schaltung ist nicht notwendig,
wenn der Aufstellraum Lüftungsanlagen wie für
Heizräume hat.
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10 197

5 Vorschriften

Folgende Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten:
• Landesbauordnung sowie die Bestimmungen des
Gasversorgungsunternehmens
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Engergie) mit
den dazu erlassenen Verordnungen HeizAnIV
(Heizungsanlagen-Verordnung);
• Heizraumrichtlinien oder die Bauordnung der
Länder, Richtlinien für den Einbau und die Einrich-
tungen von zentralen Heizräumen und ihren
Brennstoffräumen,
Beuth-Verlag GmbH,
Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin ;
• DVGW-Arbeitsblatt G 600, TRGI 1986 (Techni-
sche Regeln für Gasinstallationen),
DVGW-Arbeitsblatt G 670 (Aufstellung von
Gasfeuerstätten in Räumen mit mechanischen Ent-
lüftungseinrichtungen),
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft,
Gas- und Wasser GmbH,
Josef-Wirmer-Str. 1 - 3,
53123 Bonn ;
• TRF 1996 (Technische Regeln für Flüssiggas),
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft,
Gas- und Wasser GmbH,
Josef-Wirmer-Str. 1 - 3,
53123 Bonn ;
• DIN Normen:
DIN 1988, TRWI (Technische Regeln für Trinkwas-
serinstallationen);
DIN VDE 0100, Teil 701 (Errichten von Stark-
stromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V,
Räume mit Badewanne oder Dusche);
DIN 4751 (Heizungsanlagen; Sicherheitstechni-
sche Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit
Vorlauftemperaturen bis 110
DIN 4807 (Ausdehnungsgefäße);
Beuth Verlag GmbH,
Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin.
In Österreich ÖVGW-Richtlinie G1 und G2 sowie
regionale Bauordnungen beachten.
In der Schweiz SVGW- und VKF-Richtlinien, kanto-
nale und örtliche Vorschriften, sowie die Flüssiggas-
richtlinie Teil 2 beachten.
o
C);

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Diese Anleitung auch für:

Zr 18-3 ae serieZwr 18-3 ae serie

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