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Aufstellung; Aufstellungsort; Verbrennungsluft; Vorschriften - Junkers SUPRAMAX K 144-8 Serie Handbuch

Gas-heizkessel zweistufiger brenner mit automatischer zündung für niedertemperaturbetrieb geeignet
Inhaltsverzeichnis

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Aufstellung

4.1

Aufstellungsort

Die in dieser Anleitung behandelten Kessel dürfen
nur in Heizräumen entsprechend der Feuerungsver-
ordnung aufgestellt werden. Für die Aufstellung direkt
in Werk- und Produktionsstätten sowie in Wohnräu-
men sind die Kessel nicht geeignet.
Um Korrosion zu vermeiden muß der Aufstellungs-
raum trocken und frei von aggressiven Stoffen sein.
Die Umgebungstemperatur des Kessel darf 35°C
nicht überschreiten. Brennbare, leicht entflammbare
Stoffe und Flüssigkeiten dürfen in Kesselnähe nicht
gelagert werden.
Der Heizraum ist gegen das Eindringen von
Kleintieren und Schädlingen zu sichern.
Die Kessel sind auf ebenem und feuerfestem Boden
bzw. geeigneten Sockel aufzustellen. Bei Dauerbe-
lastung ist mit Fußbodentemperaturen bis 70°C zu
rechnen.
Die Oberflächentemperatur der Verkleidung beträgt
allseitig max. 45°C. Im Bereich der Luftansaugung
zum Brenner können Temperaturen bis 60°C auftre-
ten. In Dachzentralen muß der Fußboden wasser-
dicht und mit einem Bodenablauf versehen sein. Es
muß eine Türschwelle zum Vorraum von mindestens
100 mm Höhe vorgesehen werden.
Kessel beim Transport nicht hart absetzen.
Empfohlene Mindest-Wandabstände (mm)
300*
Verbrennunsluftzufuhr von vorne sicherstellen
Bild 6
* Falls der Gliederblock vor Ort genippelt wird, ist für die
Zugstangen des Presswerkzeugs entsprechend Bild 9 ein
Abstand von min. 1,50 m einzuhalten.
Vor dem Kessel ist ein empfohlener Wandabstand
von mindenst 1000 mm einzuhalten. Der Platz für
den Kessel ist so zu wählen, daß die Abgase auf dem
kürzesten Wege in den Schornstein geleitet werden
können.
6 720 604 611 (02.10)
4.2
Der Heizraum muß mit einer funktionsfähigen Be-
und Entlüftung versehen sein. Es darf zu keiner Zeit
ein kleinerer Unterdruck als 0,07 mbar entstehen. Die
Verbrennungsluft muß von vorne an den Kessel
herangeführt werden.
Der emissionsarme Kessel saugt die gesamte Ver-
brennungsluft von vorne an. Verbrennungsluftzufuhr
von hinten bzw. seitlich führt zu Verbrennungsluft-
mangel.
Durch Staub verunreinigte Luft führt zur Brennerver-
schmutzung und dadurch zur Überhitzung des
Brenners und dessen Zerstörung. Deshalb muß der
Kessel bei Staubentwicklung im Heizraum immer
abgeschaltet werden. z.B. während der Gebäude-
bauphase oder Reinigungsarbeiten im Heizraum.
Um Korrosion im Kessel und in den Abgaswegen zu
vermeiden, muß die Verbrennungsluft frei von
aggressiven Stoffen sein.
Als stark korrosionsfördernd gelten Halogenkohlen-
wasserstoffe wie Chlor und Fluor, die z.B. in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasen,
Kühlmitteln und diversen Haushaltsreinigern enthal-
ten sind. Lagerung oder Verarbeitung dieser Stoffe
auch nicht in anschießenden Räumen, die im
Luftverbund stehen. Ggf. dichtschließenden Heiz-
raumtür vorsehen.
5
Neben den nachfolgenden Vorschriften und Richt-
linien sind die örtlichen Bestimmungen und Vorschrif-
600
ten des zuständigen Gasversorgungsunternehmens
(GVU) und des Elektrizitätsversorgungsunterneh-
mens (EVU), die Landesbauordnung (LBO) sowie die
gewerblichen und feuerpolizeilichen Bestimmungen
300*
und Vorschriften zu beachten und einzuhalten.
- EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie)
- EnEV
Wärmeschutz und energiesparende Anlagen-
technik bei Gebäuden)
- Feuerungsverordnungen der Länder
- DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI)
"Technische Regeln für Gasinstallationen"
ZfGW-Verlag, Frankfurt/Main
- VDE 0100 "Einrichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V"
VDE-Verlag GmbH, Berlin
- VDI 2035 "Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen"
Beuth Verlag GmbH, Berlin

Verbrennungsluft

Vorschriften

(Verordnung
über
energiesparenden
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