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Grundlegende Informationen; Hinweise Zur Betriebsanleitung; Erklärung Zur Betriebsanleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung - Schulz Steinsäge RS 560 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Grundlegende Informationen

1.1

Hinweise zur Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung informiert den Anwender über den Aufbau, Funktion, Bedienung
und Einrichtung sowie Wartung und Instandhaltung der Steinsäge RS 560. Die Stein-
säge RS 560 wurde von der Firma Schulz Fördersysteme GmbH gebaut. Vor der ei-
gentlichen Benutzung der Steinsäge RS 560 ist die Betriebsanleitung sorgfältig zu le-
sen. Sie muss dem Personal unmittelbar an der Maschine zur Verfügung stehen. Die
Betriebsanleitung ermöglicht ein schnelles Verständnis der technischen Details. Sie
enthält alle notwendigen Informationen zur sicheren und sachkundigen Benutzung der
Steinsäge RS 560 sowie alle wichtigen technischen Daten. Die Steinsäge RS 560 ist
nur für die in der Betriebsanleitung aufgeführten Einsatzzwecke bestimmt. Der Herstel-
ler kann Ansprüche, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung und unzureichender
Wartung entstehen, nicht anerkennen. Im Anhang enthaltene Unterlagen von Kompo-
nenten und alle weiteren mitgelieferten Unterlagen sind zu beachten.
1.2
Erklärung zur Betriebsanleitung
HINWEIS
Die Steinsäge RS 560 wird in den folgenden Kapiteln dieser Betriebsanleitung nur als
Maschine bezeichnet.
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist nur in einem technisch einwandfreien Zustand sowie bestimmungs-
gemäßer Verwendung, unter Beachtung der Betriebsanleitung, zu betreiben. Die Ma-
schine wird vorrangig im Baugewerbe eingesetzt und dient ausschließlich zum Sägen
von handelsüblichen Wandsteinformaten bis zu einer Materialrohdichte von 1,7 wie
z. B. Bims, Gasbeton, Liaplan und Hochlochziegel. Desweitern kann sie zum Schnei-
den von Dämmstoffen wie Styropor, Styrodur, Stein- und Glaswolle verwendet werden.
Die Maschine darf auf keinem Fall zum Sägen von Beton, Holz oder Metallen einge-
setzt werden. Sie darf nicht in explosionsgefährteter Umgebungen verwendet werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung der Maschine gilt als nicht be-
stimmungsgemäß. Die Maschine ist ausschließlich für die in dieser Betriebsanleitung
beschriebene Anwendung bestimmt. Jede andere Verwendung kann zu Gefährdungen
führen und ist verboten. Der Hersteller haftet nicht für die Folgen einer unsachgemä-
ßen Benutzung der Maschine oder einer Anwendung, die den Anweisungen in dieser
Betriebsanleitung nicht entspricht. Wenn die Maschine ohne Abstimmung mit dem Her-
steller verändert wird, haftet dieser nicht für Folgeschäden. Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die Einhaltung der
Inspektions- und Wartungsbedingungen. Die Anschlussdaten sind einzuhalten.
Steinsäge RS 560
Ausgabe 06.2013
Grundlegende Informationen
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