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Sicherheitshinweise; Normen Und Richtlinien - Schulz Steinsäge RS 560 Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise

2.1

Normen und Richtlinien

Die Maschine ist nach dem derzeit gültigen Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Bei der Konstruktion der Maschine wurden die
grundlegenden Sicherheitsanforderungen sowie Normen und Richtlinien angewandt.
Alle Angaben zur Sicherheit beziehen sich auf die derzeit gültigen Verordnungen der
Europäischen Union (EU). In den anderen Ländern außerhalb der EU müssen die zu-
treffenden Gesetze und Landesverordnungen eingehalten werden. Neben den Sicher-
heitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die allgemein gültigen Vorschriften
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachtet und eingehalten werden. Alle An-
gaben der Betriebsanleitung sind uneingeschränkt zu befolgen. Bei der Konstruktion
der Maschine wurden folgende grundlegenden Sicherheitsanforderungen sowie Nor-
men und Richtlinien angewandt.
 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 17.05.2006
 Elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten
2004/108/EG vom 31.12.2004
 Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG vom 16.01.2007
Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere
 DIN EN-ISO 12100
„Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurtei-
lung und Risikominderung (ISO 12100:2010), Deutsche Fassung EN ISO
12100:2010
 DIN EN 60204-1
„Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen"
 DIN EN 12418:2000 + A1:2009
„Sicherheit von Maschinen - Steintrennmaschinen für den Baustelleneinsatz"
 DIN EN 13857
„Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von
Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen"
 DIN EN 13478
„Sicherheit von Maschinen – Brandschutz"
Steinsäge RS 560
Ausgabe 06.2013
Sicherheitshinweise
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