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Wartung und Instandhaltung
7.1
Allgemeine Hinweise
GEFAHR
Unfallgefahr!
Wartungsarbeiten sind grundsätzlich nur im Stillstand der Maschine durchzuführen!
Vor Beginn der Arbeiten ist die Maschine auszuschalten und gegen Wiedereinschalten
zu sichern. Bei allen Arbeiten, die Betrieb, Montage und Wartung betreffen, sind die in
der Betriebsanleitung beschriebenen Ausschaltprozeduren und erforderlichen Siche-
rungsmaßnahmen zu beachten. Nach allen Arbeiten an der Maschine ist zu prüfen, ob
alle Sicherheitseinrichtungen angebracht sind und einwandfrei funktionieren. Sicher-
heitseinrichtungen dürfen nicht überbrückt oder außer Funktion gesetzt werden!
ACHTUNG
Wartung und Prüfung der Maschinenfunktion dürfen nur von qualifiziertem Personal
unter Berücksichtigung der Hinweise in der Betriebsanleitung durchgeführt werden.
Die vom Hersteller der Maschine festgelegten Wartungsintervalle müssen eingehalten
werden.
ACHTUNG
Tägliche Kontrollen auf Verschleißerscheinungen durchführen.
Auf eine ungewöhnliche Geräuschentwicklung der Maschine ist zu achten. Treten an
der Maschine Unregelmäßigkeiten auf, so ist sie sofort außer Betrieb zu nehmen. Der
Fehler ist zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, muss der Hersteller informiert werden.
ACHTUNG
Keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden!
Reinigungsmittel dürfen die Lackierung und die Bauteile der Maschine nicht beschädi-
gen. Fusselfreie Putztücher benutzen. Nur mit trockener, gefilterter Druckluft bis
max. 2 bar arbeiten. Nach den Reinigungsarbeiten der Maschine ist eine Sicht- und
Funktionsprüfung durchzuführen.
GEFAHR
Beschädigung der elektrischen Maschine!
Die elektrische Maschine ist gemäß IP54 vor Spritzwasser geschützt. Elektrische Bau-
teile nicht mit einem Hochdruckreiniger (Dampfstrahler) abspritzen.
Steinsäge RS 560
Ausgabe 06.2013
Wartung und Instandhaltung
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