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Inbetriebnahme
6.1
Allgemeine Hinweise zur Inbetriebnahme
GEFAHR
Vermeidung von Arbeitsunfällen!
Vor der Inbetriebnahme sind folgende aufgeführten Schutzausrüstungen vom Bedien-
personal zu tragen. Bediener und Betreiber sind für die Einhaltung verantwortlich.
• Gehörschutz
Lärmpegel während des Sägevorganges 94,2 dB
• Arbeitsschutzhandschuhe
Transport scharfkantiger Steine, Schnittverletzung an der Maschine
GEFAHR
Unfallgefahr beim Einschalten der Maschine!
Festgestellte Mängel sind vor dem Einschalten der Maschine zu melden. Die Maschi-
ne ist erst nach Beseitigung aller Mängel betriebsbereit.
GEFAHR
Unfallgefahr durch elektrischen Strom!
Arbeiten an der Maschine sind im stromlosen Zustand vorzunehmen. Diese Arbeiten
dürfen nur durch dafür ausgebildetes Personal durchgeführt werden.
Steinsäge RS 560
Ausgabe 06.2013
Inbetriebnahme
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