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Anforderungen An Das Personal - Schulz Steinsäge RS 560 Betriebsanleitung

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Darüber hinaus muss das Personal in regelmäßigen Abständen geschult und
über Gefahren informiert werden. Unterweisungen sind durch den Betreiber
zu protokollieren.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
Alle Tätigkeiten sind nur durch speziell dafür qualifiziertes Personal durchzuführen.
 Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Arbeitsschutzbekleidung
bereitstellen.
 Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die aufgeführten Wartungsintervalle
eingehalten werden.
2.11

Anforderungen an das Personal

Folgendes ist zu beachten:
 Rauchen, Essen und Trinken im Bereich der Maschine sind nicht gestattet.
 Arbeiten an der Maschine bei Übermüdung, Einfluss von Alkohol und Medi-
kamenten ist nicht erlaubt.
 Das Personal darf keine körperlichen Einschränkungen besitzen, die die
Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen zeitweilig oder auf Dauer ein-
schränken.
 Das Personal muss entsprechend der anfallenden Arbeiten Arbeitsschutzbe-
kleidung tragen.
 Bei Erkennung von Gefahren die zu Personenschäden führen können, muss
die Maschine sofort ausgeschaltet werden.
 Das Personal muss fundierte Kenntnisse zu betrieblichen Abläufen, Vor-
schriften und Verhaltensweisen besitzen.
 Die Maschine darf nur von autorisiertem Personal bedient und gewartet wer-
den.
GEFAHR
Unbefugte Personen, die die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die
Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Diese Personen sind vom Arbeitsbereich fernzuhal-
ten.
Steinsäge RS 560
Betriebsabläufe der Maschine
Abgrenzungen, Sicherungen und Kennzeichnungen des Gefahrenberei-
ches
Verhalten und Maßnahmen im Gefahrenfall
Ausgabe 06.2013
Sicherheitshinweise
15

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